Finanzen

Gläubiger drohen Österreich wegen Heta-Abwicklung mit Klage

Lesezeit: 1 min
14.10.2015 12:51
Eine internationale Gläubigergruppe klagt gegen das von Österreich geplante Gesetz zu Abwicklung der Krisenbank sowie gegen den Vergleich mit Bayern. Dieser stelle demnach eine massive Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers dar, so die zehn Finanzhäuser, darunter die Commerzbank.
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Eine Gruppe internationaler Finanzinstitutionen will das von Österreich geplante Gesetz zu Abwicklung der Krisenbank Heta sowie den Generalvergleich mit den Bayern vor Gericht bekämpfen. Die zehn Finanzhäuser, darunter die Commerzbank, sehen in dem Vergleich mit Bayern eine massive Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom Mittwoch. Die Gruppe verfügt eigenen Angaben zufolge über Forderungen gegenüber der Heta von mehr als 2,5 Milliarden Euro.

„Wir werden jede Sondergesetzgebung, welche die Haftungserklärungen des Landes Kärnten im Nachhinein entwertet, in Österreich, vor dem Europäischen Gerichtshof, vor internationalen Investitionsschiedsgerichten oder wenn nötig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekämpfen“, sagte Leo Plank, Anwalt und Sprecher der Gruppe. Österreich will in den nächsten Tagen im Parlament ein Gesetz beschließen, das die Mittel für eine Vergleichszahlung mit Bayern freigeben soll. Österreich und Bayern hatten sich im Juli darauf geeinigt, dass die Alpenrepublik rund 1,23 Milliarden Euro nach München überweist und dafür alle anhängigen Gerichtsverfahren zwischen Österreich und der bayerischen Landesbank (BayernLB) eingestellt werden.

Nach Ansicht der Gruppe ist der Vergleich für die Heta massiv nachteilig. Zudem würden sich die Erfolgsaussichten der anderen Gläubiger in erheblichen Maße verschlechtern. „Es fehlt bis jetzt jegliche plausible öffentliche Information, weshalb dieser Vergleich für die Heta vorteilhaft sein soll“, sagte Plank. Es handle sich dabei um einen politischen Kompromiss und eine Haftungsverlagerung auf Kosten der anderen Gläubiger und des Landes Kärnten. Ein solches Vorgehen wäre in jeder anderen Insolvenz unrechtmäßig und somit undenkbar, kritisiert der Gläubigervertreter.


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