Die drittgrößte Bank Italiens, Banca Monte dei Paschi di Siena, wird ihren Gläubigern einen Tausch von Anleihen in Aktien anbieten. Dies berichtet der Nachrichtendienst Reuters. Demzufolge werde das Geldinstitut Ende des Monats während seiner Aktionärsversammlung an Gläubiger mit nachrangigen Anleihen herantreten. Insgesamt sollen diese Forderungen in Höhe von 5,3 Milliarden Euro in eine Beteiligung an der Bank tauschen.
Je mehr Gläubiger das Angebot annehmen, desto weniger Geld muss sich Monte dei Paschi über eine geplante Kapitalerhöhung besorgen. Das Geldhaus hoffe, durch den Schuldentausch mehr als eine Milliarde Euro einzunehmen, sagte ein Insider. Der Schuldentausch ist ein zentraler Pfeiler zur Stärkung der Kapitaldecke um fünf Milliarden Euro, die die Bankenaufseher fordern. Beim europäischen Banken-Stresstest 2014 und in diesem Sommer schnitt Monte dei Paschi jeweils am schlechtesten ab. Neben dem Schuldentausch plant das Geldhaus eine Kapitalerhöhung. Zudem sollen ausfallgefährdete Krediten in Höhe von rund 28 Milliarden Euro verkauft werden.
Der Tausch soll freiwillig sein und findet mit einem Abschlag statt, um den Schritt für die Gläubiger attraktiver zu gestalten. Für die meisten Papiere bietet Monte dei Paschi 85 bis 100 Prozent des Nominalwerts. Monte Paschi hat viele ausfallgefährdete Kredite in ihren Büchern und versucht seit Monaten zusammen mit der amerikanischen Großbank JPMorgan und der Mailänder Investmentbank Mediobanca an frisches Kapital zu gelangen.
Ausländische Investoren hatten sich in der Vergangenheit mit Kapitalinvestitionen zurückgehalten, weil die Stabilität der Bank fraglich ist. Der Aktienkurs von Monte Paschi hat sich in den vergangenen Monaten fast vollständig aufgelöst. Derzeit ist eine Aktie rund 0,26 Euro wert – vor fünf Jahren lag der Kurs noch bei über 7 Euro.
Die Umwandlung von Anleiheforderungen in Aktien ist eine Möglichkeit, wie ein sogenannter „Bail-in“ – also eine Beteiligung der Gläubiger und Eigner einer Bank bei deren Stabilisierung – abgewickelt werden kann. Seit Jahresbeginn sind solche „Bail-ins“ in der Eurozone zwingend vorgeschrieben – erst wenn diese nicht ausreichen, dürfen Steuergelder zur Rettung der Bankengläubiger verwendet werden.