Politik

Anti-Terror-Kampf: Menschenrechtler sehen Grundrechte in Gefahr

Lesezeit: 2 min
24.05.2017 23:26
Menschenrechtler sehen wegen des Anti-Terror-Kampfs die Grundrechte in Deutschland in Gefahr.
Anti-Terror-Kampf: Menschenrechtler sehen Grundrechte in Gefahr

Bürger- und Menschenrechtsorganisationen sehen laut AFP angesichts der Flüchtlingspolitik und des Anti-Terrorkampfes die Grundrechte in Deutschland in Gefahr. Anlässlich der Vorstellung des diesjährigen Grundrechtereports forderte der TV-Journalist Georg Restle am Dienstag in Karlsruhe laut AFP, die Werteordnung des Grundgesetzes nicht aus dem Blick zu verlieren. "In einer Zeit, in der Sicherheit über allem steht, gerät die Freiheit in Gefahr."

Wie selten zuvor in der Geschichte der Verfassung stünden Grundrechte in Deutschland unter Druck, beklagte Restle. Der Grundsatz "Im Zweifel für die Freiheit" sei vom Grundsatz "Im Zweifel für die Sicherheit" abgelöst worden. Der Grundrechte-Report 2017 liefere eine "erschreckende Chronik" der Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten. "Der Kampf um die Grundrechte muss in diesem Land neu aufgenommen werden."

Der Grundrechtereport 2017 wurde von Humanistische Union, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, der Internationale Liga für Menschenrecht, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereinigung, Pro Asyl, dem Republikanischer Anwälteverein und der Vereinigung Demokratischer Juristen herausgegeben.

Die Autoren des Reports schreiben:

Am Verfassungstag, dem 23. Mai 2017, stellen in Karlsruhe acht deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den neuen Grundrechte-Report vor. Der Bericht listet in 41 Beiträgen verschiedener Autor/innen die Defizite (und einen kleinen Fortschritt) in der Anerkennung und Durchsetzung einzelner Grundrechte in Deutschland auf. Zu den Themen des Grundrechte-Reports zählen die zahlreichen „Verschlimmbesserungen“ in der Anerkennung bzw. Abweisung von Geflüchteten, die der Gesetzgeber nach dem kurzen „Sommer der Migration“ in Gang setzte, ebenso wie diskriminierende Praktiken aufgrund des Geschlechts, der Rasse, Herkunft oder anderer Merkmale. Einen breiten Raum nehmen auch die zahlreichen neuen gesetzlichen Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie rechtsstaatlicher Grundprinzipien ein, die immer häufiger mit der Notwendigkeit sicherheitspolitischer Maßnahmen und der Terrorbekämpfung begründet werden.

Den diesjährigen Grundrechte-Report stellt der Journalist und Leiter des TV-Magazins Monitor, Georg Restle, vor. Er appelliert angesichts der negativen Bilanz des Reports daran, die Werteordnung unserer Verfassung nicht aus dem Blick zu verlieren: „In einer Zeit, in der Sicherheit über allem steht, gerät die Freiheit in Gefahr. Wie selten zuvor in der Geschichte des Grundgesetzes stehen Grundrechte in diesem Land unter Druck. 'In dubio pro libertate' wurde abgelöst durch 'in dubio pro securitate': Im Zweifel für die Sicherheit. Der Grundrechte-Report 2017 liefert eine erschreckende Chronik der Einschränkung von Bürger- und Menschenrechten und zeigt: Der Kampf um die Grundrechte muss in diesem Land neu aufgenommen werden.“

Ein besonderer Schwerpunkt des diesjährigen Berichtes sind zahlreiche Einschränkungen sozialer Grundrechte, etwa bei der lückenhaften Umsetzung des Mindestlohns, der Ungleichbehandlung durch die Erbschaftssteuerreform oder die Kostenvorbehalte im Bundesteilhabegesetz. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Redaktion den Gefangenen. Martin Singe prangert den Zynismus einer „aufgeschobenen Inkraftsetzung“ von § 190 ff Strafvollzugsgesetz an, das seit 1977 eine gesetzliche Rentenversicherung für Gefangene vorschreibt. Sie führt dazu, dass Gefangene zusätzlich zur menschenunwürdigen Bezahlung ihrer Arbeit weit unterhalb des Mindesteinkommens auch noch dadurch bestraft werden, dass ihr Verdienst nicht in die Rentenversicherung einfließt – Altersarmut vorprogrammiert ist. Die Begründungen für die Verweigerung dieser Sozialstandards sind so verschieden wie widersprüchlich und belegen vor allem eines: dass sich Bund und Länder wechselseitig aus der Verantwortung stehlen wollen.

Vanessa Hellmann berichtet von der verweigerten Substitutionstherapie für einen Langzeit-Drogenabhängigen im bayerischen Strafvollzug, die den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigte. Auf eine weitere Entrechtung von Gefangenen macht Kirstin Drenkhahn aufmerksam: Sie geht der Frage nach, ob Gefangene eine Gewerkschaft gründen und betreiben dürfen. Während die Länder dies bisher bestreiten – bei Gefangenenarbeit handle es sich um Zwangsdienste (was nicht mehr für alle Bundesländer gilt) und Gefangene seien deshalb keine echten Arbeitnehmer/innen (was auch für Wehrdienstleistende galt, die eine Gewerkschaft gründen durften) – sieht Drenkhahn keine überzeugenden Gründe dafür, Gefangenen ihr Recht auf Koalitionsfreiheit gem. Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz abzusprechen. Bei der Präsentation wird stellvertretend für viele Betroffene Oliver Rast, Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation anwesend sein und über den aktuellen Stand der Anerkennung seiner Organisation informieren.

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