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15.11.2017 09:34
Ermittler der Staatsanwaltschaft haben am Dienstag-Abend Büroräume in der Wolfsburger Unternehmenszentrale von VW durchsucht.
Razzia bei Volkswagen in Wolfsburg

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Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben am Dienstag Büros in der Chefetage und beim Betriebsrat von Volkswagen durchsucht. Die Ermittler hätten sich die Büros von Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, Finanzvorstand Frank Witter und Personalvorstand Karlheinz Blessing vorgenommen, erklärte ein VW-Sprecher am Dienstagabend gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Es seien Akten und Computer beschlagnahmt worden.

„Hintergrund sind die angeblich überhöhten Zahlungen an (Betriebsratschef Bernd) Osterloh“, ergänzte der Sprecher. Auch das Büro Osterlohs sei durchsucht worden. Im Mai war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig in diesem Fall gegen Manager wegen des Verdachts der Untreue ermittelt.

Eine weitere Person mit Kenntnis des Vorgangs erklärte, die Steuerfahnder gingen mit der Durchsuchung dem Verdacht der Steuerhinterziehung nach. Denn bei unangemessen hoher Vergütung für den Betriebsratschef könnte VW zu hohe Betriebsausgaben angesetzt und damit zu wenig Steuern gezahlt haben.

Sprecher des Betriebsrats und der Staatsanwaltschaft Braunschweig waren nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Die Ermittlungen der Strafverfolger wegen des Verdachts der Untreue gegen Blessing und drei weitere Personalmanager waren im Mai bekannt geworden. Damals hatte Osterloh erklärt, in der Spitze bis zu 750.000 Euro im Jahr verdient zu haben. Sein Gehalt werde vom Unternehmen festgelegt und entspreche dem Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat hatte erklärt, Osterloh sei korrekt eingruppiert worden. Die Vergütung für freigestellte Betriebsräte richtet sich nach dem Gehalt, das bei vergleichbarer Laufbahn und Verantwortung in einem Unternehmen gezahlt wird. Der Betriebsratschef selbst gelte weiterhin als Zeuge, nicht als Beschuldigter, ergänzte der VW-Sprecher. Ins Rollen gekommen war der Fall durch eine Strafanzeige.

Nicht nur der Betriebsrat auch das Unternehmen selbst hatte im Mai erklärt, Osterlohs Vergütung stehe im Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz. Der Konzern hatte das durch einen externen Juristen untersuchen lassen. Dem Betriebsrat zufolge waren die Regeln für die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Lauf der Jahre mehrfach – auch von externen Experten – überprüft worden. „Wir gehen deshalb davon aus, dass gegenüber der Staatsanwaltschaft überzeugend dargelegt wird, dass die internen Regelungen sowie die konkrete Vergütung rechtskonform sind“, betonte ein Sprecher des Konzernbetriebsrats damals. Osterloh werde vergleichbar zu Bereichsleitern vergütet. „Hätte er zuletzt das Angebot, Personalvorstand des Konzerns zu werden, angenommen, wäre seine Vergütung heute um ein Vielfaches höher.“ Stattdessen habe sich Osterloh dafür entschieden, sich weiterhin für die Belegschaft einzusetzen.

Damit ist der Fall nicht mit dem von Osterlohs Vorgänger Klaus Volkert zu vergleichen, der 2008 wegen der VW-Affäre um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen ins Gefängnis musste. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue. Der damalige Personalvorstand Peter Hartz kam mit einer Bewährungsstrafe davon und musste zudem eine Geldstrafe zahlen. Er hatte sich nach Überzeugung des Gerichts mit Sonderboni das Wohlwollen des mächtigen Betriebsratschefs erkauft.


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