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Amazon-Doku: Hessischer Rundfunk kassiert weitere Einstweilige Verfügungen

Lesezeit: 2 min
06.05.2013 23:57
Der Hessische Rundfunk hat wegen der umstrittenen Amazon-Dokumentation erneut zwei Einstweilige Verfügungen kassiert. Diesmal wehrt sich der Wachdienst gegen die pauschale Unterstellung, eine rechtsextreme Organisation zu sein.
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Das Landgericht Hamburg hat dem Hessischen Rundfunk verboten, Teile seiner Reportage über den Online-Händler Amazon weiterzuverbreiten. In der Reportage werde fälschlicherweise behauptet, dass das Umsetzen eines Hausverbots gegen die Arbeiterin „Maria“ durch eine Kasseler Sicherheitsfirma mit unlauteren Maßnahmen durchgesetzt wurde.

„Die journalistische Glaubwürdigkeit des Hessischen Rundfunks bekam diese Woche erneut einen Dämpfer“, so der Kreisanzeiger aus Bad Hersfeld.

Das Blatt berichtet:

„Nur weil zwei der damals rund 200 Mitarbeiter in ihrer Freizeit Kapuzenpullis einer bei Rechtsextremen beliebten Marke getragen haben sollen, gleich die ganze Firma als rechtsgerichtet zu bezeichnen stellt eine nicht hinzunehmende Persönlichkeitsverletzung dar.

Sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat die Firma nach eigenem Bekunden reagiert und eine arbeitsrechtliche Überprüfung eingeleitet: „Selbstverständlich haben unsere Leute auch in der Freizeit einen tadellosen Ruf zu wahren“, sagt deren Chef Patrick Hensel. Wie absurd die Vorwürfe sind, zeige sich auch daran, dass der Sicherheitsdienst überproportional viele Mitarbeiter mit Migrationshintergrund als Wachleute beschäftigt. Allerdings hat die Firma sofort auch die Namensabkürzung von Hensel European Security Services (H.E.S.S.), die seinerzeit mit zu der Gesinnungs-Unterstellung beitrug, abgelegt.“

Wie das Blatt weiter berichtet, wurde auch einem hessischen Linken-Politiker entsprechende Aussagen untersagt:

„Hermann Schaus, der für die Partei „Die Linke“ im Hessischen Landtag sitzt, wird seine Worte künftig sorgfältiger wählen müssen: Das Landgericht Kassel hat dem Politiker verboten, den früher für die Bewachung von Amazon-Einrichtungen eingesetzten Kasseler Sicherheitsdienst Hensel Security als „offenkundig rechts“ zu bezeichnen. Außerdem darf Schaus, von Hauptberuf Gewerkschaftssekretär, nicht mehr die unzutreffende Behauptung verbreiten, die Wachleute hätten „den Straftatbestand eines Hausfriedensbruchs“ erfüllt.“

Die ARD war wegen ihrer Vorgehensweise im Rahmen der Produktion der Sendung bereits in der Vergangenheit stark in die Kritik geraten (mehr hier). Das Gerichtsurteil trägt einen weiteren Teil zur Relativierung der in der Dokumentation aufgeführten Vorwürfe gegen Amazon und seine Angestellten Dienstleister bei. Die Reportage hatte anhand von Einzelfällen ein vernichtendes Urteil über die Methoden der von Amazon eingesetzten Subunternehmer gezeichnet (hier).

Die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise von Amazon in Verruf geratenen Firmen wollen mit ihrem rechtlichen Vorgehen versuchen, ihr ramponiertes Image wiederherzustellen. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen hatten stark mit den Folgen der Dokumentation zu kämpfen: „Die reflexartige Stornierung von Aufträgen um das eigene Image zu schützen, nur aufgrund öffentlicher Behauptungen war und ist für uns betroffene kleine Firmen existenzbedrohend“, sagen dem Kreisanzeiger zufolge die Chefs der betroffenen Amazon-Dienstleister.

Das Kasseler Sicherheits-Unternehmen ist nach der Leipziger CoCo Job-Touristik, die ein Unterlassungsverfahren gegen den HR ebenfalls vor Gericht für sich entschied, die zweite Firma die sich gerichtlich gegen die Anschuldigungen aus dem Fernsehen erfolgreich zur Wehr setzt. Bisher haben HR und ARD defensiv gegen die Vorwürfe reagiert und keine Fehler eingestanden.

Stattdessen bezieht der Sender die Position, dass Einstweilige Verfügungen nichts über den Gehalt der Sendung aussagen, sondern dass dies erst durch ein Gerichtsverfahren geklärt werden könne.

Dennoch hat der Sender bereits Passagen aus der Reportage entfernt, gegen die die Betroffenen eine Einstweilige Verfügung erwirkt hatten.


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