Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Steuer nach Bodenwert und Miete berechnet. Dafür müssen 36 Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden, meldet Reuters. Auf Druck Bayerns gibt es aber eine Öffnungsklausel, so dass Länder davon abweichen und eigene Modelle anwenden können. Aus Kreisen der Länder hieß es, voraussichtlich würden Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern und womöglich auch Nordrhein-Westfalen die Öffnungsklausel nutzen.
Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber in der Regel auf Mieter umgelegt. Die genaue Höhe wird von den Kommunen über Hebesätze festgelegt. Durch die Anpassung an aktuelle Werte dürfte die Steuerlast für viele steigen. Insgesamt soll das Aufkommen aus der Grundsteuer aber gleichbleiben. “Das ist ein guter Tag für unsere Kommunen, es gibt wieder eine faire und verfassungsfeste Grundsteuer in Deutschland”, sagte Scholz. “Wir haben den jahrzehntelangen Stillstand aufgelöst und damit Städten und Gemeinden Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert.”