Deutschland

Unternehmerinnen sind besonders frustriert: Corona-Hilfen kommen nicht bei ihnen an

Auch der Verband deutscher Unternehmerinnen beschwert sich darüber, dass die sogenannten Corona-Hilfen nicht oder nur zögerlich ankommen würden. „Viele frauengeführte KMU und soloselbständige Frauen haben in den ersten Monaten der Pandemie auf eigene Rücklagen zurückgegriffen, um Liquiditätsengpässe zu stemmen. Doch diese sind nun weitestgehend aufgebraucht“, so die Unternehmerinnen.
18.01.2021 10:00
Lesezeit: 3 min
Unternehmerinnen sind besonders frustriert: Corona-Hilfen kommen nicht bei ihnen an
Peter Altmaier (CDU), Bundesminister für Wirtschaft und Energie, hält nach der Pressekonferenz zum Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ein Plakat mit der Aufschrift "Überbrückungshilfen für den Mittelstand" in den Händen. (Foto: dpa) Foto: Lennart Stock

Unter den Unternehmerinnen mehrt sich Frustration über die Antragsmodalitäten und Verzögerungen bei den Auszahlungen der Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen und Soloselbständige, die aufgrund der Corona-Maßnahmen und Schließungen mit Umsatzausfällen und Liquiditätsengpässen kämpfen, teilt der Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) in einer Mitteilung, die den Deutschen Wirtschaftsnachrichten vorliegt, mit. Viele frauengeführte KMU und soloselbständige Frauen haben in den ersten Monaten der Pandemie auf eigene Rücklagen zurückgegriffen, um Liquiditätsengpässe zu stemmen. Doch diese sind nun weitestgehend aufgebraucht. Anfang Dezember gaben ein Viertel der Unternehmerinnen des VdU an, Überbrückungshilfe II und III und die November- oder Dezemberhilfe beantragen zu wollen.

Aber statt die von der Bundesregierung zugesagte schnelle und unbürokratische Hilfe zu erhalten, sehen sie sich mit den Versäumnissen der Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten konfrontiert: mangelnde Digitalisierung der Verwaltung und eine verwirrende Bürokratie. Deutsches und EU-Beihilferecht verkomplizieren die Antragsbedingungen. Bis das Antragsportal für die jeweiligen Hilfen einsetzbar ist, vergehen Wochen. Die Prüfung und Auszahlung ziehen sich ebenfalls hin. Die sogenannte Novemberhilfe kann erst seit dem 10. Januar ausgezahlt werden, nachdem im Dezember Abschlagzahlungen ermöglicht wurden, weil sich das Verfahren zu lange verzögerte. Aufgrund dieser Hürden wurde bisher nur ein Bruchteil der von der Bundesregierung für die Hilfsprogramme zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen. Die Überbrückungshilfe III, die in bestimmten Fällen auch eine verbesserte Fixkostenerstattung für November und Dezember 2020 vorsieht, kann noch gar nicht beantragt werden. Das Ergebnis: Die Hilfen kommen bisher kaum, zu spät und nicht im angekündigten Umfang bei den betroffenen Unternehmen, die sie dringend brauchen, an.

Aufgrund der hohen Komplexität, massiver Unklarheiten und rückwirkender Änderungen der Antragsbedingungen, zögern viele Unternehmerinnen die Hilfsprogramme zu nutzen. So sind bei der Überbrückungshilfe II und den November- und Dezemberhilfen zentrale Fragen noch ungeklärt, was die Beantragung fehleranfällig macht. Unternehmerinnen und prüfende Dritte gehen möglicherweise strafrechtliche Risiken ein. Bei unklaren Sachverhalten müssen die beiden zuständigen Ministerien für Wirtschaft und für Finanzen eine handhabbare Einzelfallbeurteilung ermöglichen. Unstimmigkeiten in den Regelungen müssen umgehend beseitigt werden.

Erst Anfang Dezember wurde bekannt, dass Unternehmen, die Überbrückungshilfe II beantragen wollen, anders als bisher nicht nur einen Umsatzeinbruch, sondern auch einen Verlust nachweisen müssen. Unklar ist aber, wie dieser Verlust im Detail berechnet werden soll. Zudem wird es für viele Unternehmen schwer, einen bilanziellen Verlust auf Monatsbasis zu ermitteln und nachzuweisen, was sie wiederum davon abhalten wird, die Hilfe zu beantragen. Unklar ist auch, welche Kosten als ungedeckte Fixkosten in die Berechnung einfließen dürfen. Nicht transparent ist die Anrechnung von Hilfen und KfW-Krediten auf De-minimis-, Kleinbeihilfen- und Fixkostenförderung nach deutschem und EU-Recht. Hier sind möglicherweise Anrechnungen aus früheren Kreditvergaben und Förderungen vorzunehmen und es gibt branchenabhängig unterschiedliche Höchstgrenzen.

Auch die Regelungen zur Dezemberhilfe zeigen eine eklatante Lücke. Denn für die Dezemberhilfe sind bisher nur die Unternehmen antragsberechtigt, die bereits im November von bundesweit geltenden Schließungen betroffen waren. Unternehmen z.B. aus dem stationären Einzelhandel, die erst aufgrund der Beschlüsse vom 13. Dezember ihren Betrieb einstellen mussten, sind nicht berechtigt, Hilfen für den Umsatzausfall in der Weihnachtszeit zu beantragen. Für den stationären Einzelhandel ist dies eine Katastrophe. Er kann mit der Überbrückungshilfe nur einen Teil der Fixkosten decken. Auf der Saisonware bleibt er sitzen, denn der Wareneinkauf gehört nicht zu den Fixkosten. Um einer drohenden Überschuldung des stationären Einzelhandels zu begegnen, braucht er dringend branchenspezifische Liquiditätshilfen. Steuerliche Entlastungen durch Abschreibung reichen hier nicht, denn die meisten Unternehmen haben 2020 kaum Gewinne erzielt, die sie versteuern müssen. Für besonders betroffene Branchen sollte zudem eine Ausnahmeregelung für eine weitere Aussetzung des Insolvenzantragsgrunds Überschuldung im 1. Halbjahr 2021 ermöglicht werden.

Dass die Beantragung der Neustarthilfe für Soloselbständige noch immer nicht möglich ist, ist nach der monatelangen Nichtberücksichtigung der Belange der Soloselbständigen in den Corona-Hilfen ein Armutszeugnis. Antragsstellung und zügige Auszahlung müssen endlich starten. Zudem können Hilfen von maximal 5.000 Euro für die Gesamtlaufzeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 nur als Tropfen auf dem heißen Stein verstanden werden. Sie müssen ausgebaut und die Zahlung eines fiktiven Unternehmerlohns für alle Unternehmer*innen bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt werden.

Die Unternehmerinnen fordern vom Bundesfinanzministerium und vom Bundeswirtschaftsministerium dringende Nachbesserung und einen beschleunigten Zugang zu allen Hilfen.

Überbrückungshilfe II:

Unternehmerlohn: Der fiktive Unternehmerlohn muss endlich bei den förderfähigen Kosten für alle Unternehmer*innen berücksichtigt werden.

Betrachtungszeitraum: In den Regelungen muss geklärt werden, ob der Betrachtungszeitraum monatlich oder kumuliert für September bis Dezember 2020 oder der komplette Beihilfezeitraum März 2020 bis Juni 2021 ist.

Kostenberechnung: Abschreibungen auf Anschaffungen nach dem 10.02.2020 und im Jahr 2020 realisierte Hygienemaßnahmen müssen als ungedeckte Fixkosten angerechnet werden. Zudem muss die Begrenzung der Werbekosten für den Neustart geschlossener Unternehmen auf das Niveau 2019 aufgehoben werden.

Wirkung anderer Hilfsprogramme: Klargestellt werden muss, ob November und Dezemberhilfen schädlich anzurechnen sind und zu welchem Zeitpunkt. KfW-Schnellkredite müssen als Eigenkapital gewertet werden und bei der Beihilfebetrachtung unberücksichtigt bleiben.

Klargestellt werden muss, welche individuelle Bestimmungen es je nach Branche und Unternehmensgröße gibt.

Neustarthilfe:

Die Beantragung und die Auszahlung der Neustarthilfe für Soloselbständige müssen endlich beginnen.

Die maximal zu beantragende Hilfe für die Gesamtlaufzeit von Dezember 2020 bis Ende Juni 2021 muss erhöht werden.

Dezemberhilfe:

Auch Unternehmen, die von den Schließungsbeschlüssen vom 13. Dezember direkt oder indirekt betroffen sind, müssen berechtigt sein, Dezemberhilfe zu beantragen.

Über den VdU

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit über 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU verhängt neue Russland-Sanktionen
23.07.2026

Ein Einreiseverbot für russische Ukraine-Kämpfer und vieles mehr: Ein neues EU-Sanktionspaket soll den Druck auf Moskau erhöhen. Ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preisoffensive im Handel: Wie Sie jetzt bei Haushaltswaren und Hörbüchern kräftig sparen können
23.07.2026

Sommerzeit ist Angebotszeit: Während Verbraucher ihre Ausgaben genauer planen, überbieten sich Händler mit attraktiven Preisaktionen....

DWN
Finanzen
Finanzen Tesla-Aktie: Gewinn bricht ein
23.07.2026

Tesla verkauft wieder deutlich mehr Autos, doch der Gewinn sinkt und die Kosten für Musks Zukunftsvision steigen. Während der Konzern auf...

DWN
Politik
Politik Machtkampf in Kiew: Warum Selenskyj seinen populärsten Minister opferte
23.07.2026

Die Ukraine setzt Russland mit modernen Drohnen zunehmend unter Druck. Doch ausgerechnet jetzt hat Präsident Wolodymyr Selenskyj den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BayWa-Aktie im Fokus: Insolvenz vorerst abgewendet – so geht die BayWa-Sanierung weiter
23.07.2026

Der Nervenkrieg in der Münchner Zentrale ist vorerst beendet: Ende Juni haben sich Banken und Großaktionäre der BayWa grundsätzlich auf...

DWN
Technologie
Technologie Deutschland erlaubt Atom-Deal mit Russland
23.07.2026

Trotz scharfer Kritik genehmigt: In Niedersachsen sollen künftig Brennelemente für Atomkraftwerke russischer Bauart gefertigt werden....

DWN
Finanzen
Finanzen US-Aktienmarkt: Citigroup erklärt die Glorreichen Sieben für tot
23.07.2026

Sie galten jahrelang als unangefochtene Herrscher der Wall Street. Doch nun erklärt Citigroup das Konzept der Glorreichen Sieben für...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Ölpreis erreicht 95 Dollar und Anleger rüsten sich für Tech-Quartalszahlen
22.07.2026

Spannung an den Finanzmärkten: Erfahren Sie, welche Entwicklungen die Wall Street derzeit in Atem halten und worauf sich Anleger jetzt...