Deutschland

Söder: Bayern wird Impfzwang für Pfleger nicht umsetzen

Die von der Bundesregierung geplante Impfpflicht für Pflegekräfte kollabiert, bevor sie umgesetzt wird.
07.02.2022 14:59
Aktualisiert: 07.02.2022 14:59
Lesezeit: 1 min

Bayern will die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nach Angaben von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bis auf Weiteres nicht umsetzen. Es werde "großzügigste Übergangsregelungen" geben, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft", sagte der CSU-Vorsitzende am Montag nach einer Videoschalte des CSU-Vorstands in München. "Für wie viele Monate wird man dann sehen", fügte er hinzu - jedenfalls zunächst für einige Zeit, "um das Ganze vernünftig zu gestalten".

Grundsätzlich plädierte Söder erneut für eine allgemeine Corona-Impfpflicht - er hoffe sehr, dass es hier eine "kluge Entscheidung" gebe. Die Impfpflicht nur für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich sieht er mittlerweile dagegen kritisch: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die zum 15.3. kommen soll, ist kein wirksames Mittel mehr, um die jetzige Omikron-Welle zu begleiten oder zu dämpfen oder zu stoppen."

Die Abwanderung von Pflegekräften könnte zu einer zusätzlichen Belastung und zu einer Verschlechterung der Situation in der Pflege führen, warnte Söder. "Es führt nur zu Problemen, ist leider keine Lösung." Es gebe "größte Sorge, dass dies eigentlich zu einer Überlastung und Schwächung des Gesundheitssystems führen könnte, weil es Ausweichbewegungen geben könnte", sagte er.

Lesen Sie dazu: Nächster Landkreis kann geplanten Impfzwang nicht realisieren, bricht unter Last der Vorgaben zusammen

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, die eigentlich ab dem 15. März greifen soll, wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Dieses "kann" dann, wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen. Die Beschäftigten dürfen also erst einmal weiterarbeiten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte bereits eine Verschiebung der Impfpflicht für Pflegekräfte gefordert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das allerdings zuletzt strikt abgelehnt.

Lesen Sie dazu: Erster Landkreis widersetzt sich Impfzwang und Berufsverbot für ungeimpfte Pfleger

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