Deutschland

Bürger können Rundfunkbeitrag jetzt auch in bar bezahlen – aber nur, wenn sie kein Konto haben

Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor und dürfte als vorläufiges Schlusswort in einer fast schon traditionsreichen Debatte gelten.
28.04.2022 17:48
Aktualisiert: 28.04.2022 17:48
Lesezeit: 1 min
Bürger können Rundfunkbeitrag jetzt auch in bar bezahlen – aber nur, wenn sie kein Konto haben
Laut Umfragen fanden 64 Prozent der Deutschen die letzte Erhöhung des Rundfunkbeitrags falsch. 42 Prozent der Bürger würden den Rundfunkbeitrag freiwillig gar nicht erst entrichten. (Foto: dpa)

Wer kein Girokonto bei einer privaten oder öffentlich-rechtlichen Bank eröffnen kann, darf nach einem Gerichtsurteil den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor.

Die Richter gingen konkret auf die Regelung beim Hessischen Rundfunk (HR) ein, die ohne Ausnahme eine Barzahlung ausschließt. Das verstoße gegen Unionsrecht, hieß es vom Gericht, das nun die konkreten Härtefälle definierte.

Der Fall ging schon durch mehrere gerichtliche Instanzen, auch der Europäische Gerichtshof hatte sich schon damit befasst. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in zwei Verfahren. Laut einer Gerichtssprecherin ist das Urteil nicht anfechtbar und die Entscheidung rechtskräftig.

Die Kläger sind Wohnungsinhaber und rundfunkbeitragspflichtig. Sie wollten rückständige Beiträge in bar bezahlen, was der HR zurückwies. Die Kläger selbst waren nun vor Gericht nicht erfolgreich, die Richter wiesen die Revision mit dem getroffenen Urteil zurück. Beide haben nach Gerichtsangaben ein Girokonto.

Der Geschäftsführer des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Michael Krüßel, sagte: «Über Anpassungen des Verfahrens zur Leistung der Rundfunkbeiträge werden wir zu gegebener Zeit auf rundfunkbeitrag.de informieren.» Der Beitragsservice hob auch hervor, dass gemäß Urteil Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt seien, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags in ihren Satzung zu beschränken. HR-Justiziarin Nina Hütt teilte mit: «Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice werden die Details der Entscheidung sorgfältig prüfen, sobald diese vorliegt.»

Die Richter entschieden, dass der HR für eine Übergangszeit noch seine alte Regelung anwenden darf - allerdings nur unter der Bedingung, die Härtefallregelung sofort aufzunehmen. Der ARD-Sender muss perspektivisch eine Neuregelung formulieren.

Der Rundfunkbeitrag liegt bei monatlich 18,36 Euro. Er ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio und steht regelmäßig in der Kritik – sei es aufgrund der Finanzierung fragwürdiger Inhalte, wie etwa zuletzt des "ersten öffentlich-rechtlichen Pornos" von Jan Böhmermann oder aufgrund der letzten Beitragserhöhung, welche die Bürger mitten in der ökonomischen Unsicherheit der Corona-Krise traf.

Auch die Debatte um die Bezahlung des Rundfunkbeitrags in Bar hat bereits Tradition: So riefen Kritiker und Gegner des Rundfunkbeitrags wiederholt dazu auf, diesen in Kleingeld zu entrichten, weil der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk das Geld dennoch annehmen müsse, wobei es sich letztendlich um eine Fehlannahme handelte.

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