Deutschland

Staatsrechtler Degenhart: „Direkte Bankenhilfe ist verfassungswidrig!“

Lesezeit: 1 min
29.06.2012 14:44
Die neuen Beschlüsse beim EU-Gipfel zeigen letztlich, wie wenig die Garantien des ESM-Vertrages wert sind, kritisiert Verfassungsrechtlicher Christoph Degenhart. Eine direkte Bankenhilfe ist „wirtschaftlich fragwürdig und rechtlich vertragswidrig“. „Die direkte Bankenhilfe darf es nicht geben.“
Staatsrechtler Degenhart: „Direkte Bankenhilfe ist verfassungswidrig!“

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Zusammen mit dem Bürgerbündnis Mehr Demokratie will Christoph Degenhart im Falle einer erfolgreichen Ratifizierung des ESM beim Bundesverfassungsgericht klagen. Trotz der grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen geht Christoph Degenhart jedoch davon aus, dass der ESM-Vertrag heute vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. „Es geht mit Sicherheit durch“.

Und auch die neuen Beschlüsse des EU-Gipfels sieht er äußerst skeptisch. Besonders die direkte Bankenhilfe durch den ESM hält er für „wirtschaftlich fragwürdig und rechtlich verfassungswidrig“, es widerspreche den EU-Verträgen, sagte Christoph Degenhart den Deutsche Wirtschafts Nachrichten. „Das widerspricht allen bisherigen Intentionen“, fügte er hinzu. Seiner Meinung nach „darf es eine direkte Bankenhilfe nicht geben“. Es gehe bei der Entscheidung nur darum, „noch leichter an Geld zu kommen“.

Demzufolge „wird die direkte Bankenhilfe vermutlich im Verfahren ebenfalls eine Rolle spielen“, ergänzt der Verfassungsrechtler. Diese neue Entscheidung beim EU-Gipfel zeige noch einmal, „wie wenig die Garantien des ESM-Vertrages wert sind“. Darüber hinaus kann eine neue Abstimmung über den ESM notwendig werden, denn schließlich „war eine Bankenhilfe ursprünglich im Vertrag gar nicht vorgesehen“, ergänzt Christoph Degenhart.

 


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