Finanzen

Karlsruhe macht Draghi zum mächtigsten Mann Europas

Nachdem Karlsruhe die Entscheidung über das OMT-Programm dem Eurpäischen Gerichtshof überlassen hat, eröffnet sich der EZB in eine völlig neue Rolle. Sie könnte zum „Kreditgeber der letzten Instanz“ werden und bedingungslos Staatsanleihen der Krisenländer kaufen.
14.02.2014 00:31
Lesezeit: 2 min

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Frage des umstrittenen OMT-Programms der EZB im Vorabentscheidungsverfahren dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, gibt es unterschiedliche Interpretationen.

Gunnar Beck, der an der Universität London EU-Recht und Rechtstheorie lehrt, kommt zu der Einschätzung: „Artikel 123 Abs. 1 AEUV untersagt der Notenbank, (EZB), Staatsanleihen unmittelbar von den emittierenden Mitgliedstaaten zu erwerben. Das hat auch das Verfassungsgericht richtig erkannt und erklärt: „Es liegt auf der Hand, dass dieses Verbot nicht durch funktional äquivalente Maßnahmen umgangen werden darf“, mehr dazu hier.

Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Staatsrechtler und einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht bewertet im Handelsblatt die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts: „das BVerfG hat klargestellt, dass das Programm, so wie es formuliert ist, ein ausbrechender Rechtsakt ist, also das demokratierechtliche und für die europäische Integration wesentliche Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung missachtet“.

Die Folge dieses Gerichts-Beschlusses sei nun, dass das beabsichtigte EZB-Programm OMT dessen ökonomische Wirksamkeit nimmt.

Zu ähnlichen Bewertungen kommen indessen Stimmen aus den USA.

Professor Ashoka Mody, Dozent für internationale ökonomische Politik an der Princeton University, erklärt in Project Sydicate: „Die Weitergabe des Bundesverfassungsgerichts an das EuGH bleibt zweifelhaft. Während es (das BVerfG) seine endgültige Entscheidung aus Rücksicht auf den EuGH vorenthalten hat, bestätigt es die Bundesbank in seiner Ansicht, dass das OMT in seiner jetzigen Form den Vertrag von Lissabon verletzt. Das OMT mag noch überleben, aber wenn es funktioniert, wird es wahrscheinlich verdünnt werden. So dass die Probleme, weswegen das OMT-Programm aufgelegt wurde, wieder auftauchen werden“.

Dies könne allerdings problematisch für die Anhänger des OMT-Programms sein. Und das sollte nicht überraschen. „Denn das OMT-Programm ist schlecht durchdacht und wurde im Grunde als Taschenspielertrick verkauft“.

Das Bundesverfassungsgericht habe zu Recht die sachliche Grundlage der Behauptung der EZB in Frage gestellt, nämlich dass die Risikoprämien auf Staatsanleihen der Krisenstaaten unbegründete Ängste auf den Märkten hervorriefen – eine Forderung, die auf handverlesenen Beweisen basiere. Tatsächlich beruhe die öffentliche Verteidigung des OMT-Programms nur auf einer Vermutung des Spekulationsdrucks.

Das Design des OMT-Programms beinhalte jedenfalls, dass die Marktbewertung der Kreditwürdigkeit (eines Krisenstaats) einem echten Ausfallrisiko Rechnung trägt.

Ashoka Modys Einschätzung geht jedoch noch einen entscheidenden Schritt weiter.

Die vorgesehene Verknüpfung mit dem permanenten „Rettungsschirm“ ESM und der Bedingung, dass die EZB nur dann auf dem Sekundärmarkt Staatsanleihen kauft, wenn der jeweilige Staat einen Antrag beim ESM stellt und sich Reformen unterzieht, sei der falsche Weg.

„Als Kreditgeber der letzten Instanz für Staaten (as a lender of last resort)“, so Mody, „muss eine Zentralbank bereit sein, Staatsanleihen bedingungslos (unconditionally) zu kaufen, um die Auswirkungen von zeitweiligen Marktstörungen zu neutralisieren.“

Das OMT-Programm tendiere jedoch dazu, eine Kreditvergabe ähnlich wie der IWF zu betreiben – das heißt, eine bestimmte Regierung „konditional“ zu retten, indem sie bei Inanspruchnahme des OMT bzw. in Verknüpfung mit dem ESM bei ihren Geschäften den Gürtel enger schnallen soll.

Wenn die EZB wirklich davon überzeugt war, so Mody, dass die Risikoprämien unangemessen hoch und Schulden der notleidenden Länder „nachhaltig“ waren, wäre eine Konditionalität (also Verknüpfung mit dem ESM einschl. Reformauflagen) unnötig gewesen.

Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass die EZB sich über die Staaten erhebt. Denn beim IWF geht mittels der globalen Kreditvergaberolle stets auch die politische Steuerung einher.

Bekannt ist jedenfalls, welche Rolle der IWF weltweit einnimmt hier und hier.

Im Grunde wäre dies eine völlig neue Definition einer Zentralbank, die sich als weitaus fortschreitender darstellte als es die US-amerikanische Fed ist oder die Bundesbank bisher war.

Gunnar Beck schätzt die Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts an das EuGH in Luxemburg folgendermaßen ein, indem er feststellt: „Es gilt als sicher, das der EuGH das (OMT)-Programm bestätigen und ein politische willfähriges und Euro-freundliches Urteil fällen wird. Das Verfassungsgericht ist dann europarechtlich gebunden, dem (Vor)-Urteil des EuGH zu folgen. Auch politisch ist nahezu undenkbar, dass das Verfassungsgericht dem EuGH nicht folgen wird und sich der EZB dann noch in den Weg stellen könnte.“

Damit wäre der Weg für die EZB in eine völlig neue Richtung vorgezeichnet.

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