Wie im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat bereits abzusehen war, sind am Samstag nun vier Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Die vier Kläger erachten das Gesetzespaket als verfassungswidrig.
Neben einer Gruppe von Professoren, haben sich die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“ eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Unterzeichnern des Antrags der Bürgerinitiative, die von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) geführt wird, gehört auch der SPD-Abgeordnete Peter Danckert (Verfassungsrechtler Christoph Degenhart ist ebenfalls daran beteiligt – mehr hier). Ein einzelner Bürger hat gegen die neuen EU-Kompetenzen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Abgeordneten der Linkspartei haben eine Organklage als Fraktion vorgelegt und eine persönliche Verfassungsbeschwerde als betroffene Bürger. Peter Gauweiler schlug denselben Weg ein. Inhalt der Eilanträge ist die Verfassungswidrigkeit der neuen EU-Verträge, da der Bundestag durch die neuen Kompetenzen der EU-Organe nicht mehr über die Verwendung der Steuermittel verfügen könnte. Darüber hinaus mahnen die Kläger, das Wahlrecht werde ausgehebelt, wenn es dem Bürger mit seiner Stimme nicht mehr möglich ist, wesentliche Bereiche der Politik beeinflussen zu können.
Nun können die zuständigen acht Richter eine mündliche Verhandlung über die Eilanträge führen. Es könnte aber auch sein, dass der Zweite Senat auf dem Beschlussweg entscheidet. Anfang der Woche wird das Bundesverfassungsgericht bekannt geben, ob es zu einer Verhandlung kommt.