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Schleswig Holstein: Polizei überwachte 7 Millionen Handys

Lesezeit: 1 min
16.08.2013 18:17
Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist, dessen Daten werden von der Polizei in Schleswig-Holstein gespeichert und über Jahre gespeichert. Rein rechnerisch ist die jedem Einwohner des Bundeslandes schon mehrmals wiederfahren.
Schleswig Holstein: Polizei überwachte 7 Millionen Handys

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Die Polizei in Schleswig-Holstein hat massenhaft Verbindungs- und Standortdaten erfasst. Jeder, der sich im Umkreis eines Tatorts aufhält, muss damit rechnen, dass seine Bewegungen von der Polizei gespeichert werden.

Seit 2009 hat die Polizei in Schleswig-Holstein bei 850 Funkzellen-Abfragen rund 7 Millionen Mal Handys geortet, zitiert die Piratenpartei Angaben der Landesregierung. Statistisch gesehen sei jeder Einwohner von Schleswig Holstein schon mehrfach von der Polizei geortet worden.

Bei einer Funkzellenabfrage erhält die Polizei von den Netzbetreibern Informationen darüber, wer mit wem wo telefoniert. Die überwachten Bewegungen der Handynutzer bleiben oft jahrelang gespeichert. Die Ermittlungen sind oft schon längst eingestellt. Obwohl 7 Millionen Handydaten erfasst wurden, ist es bisher nur in 36 Fällen zu einer Verurteilung gekommen. Katharina Nocun, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, sagte:

„Das ist nicht nur ineffektiv. Es ist vollkommen unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Handybenutzer im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Gegen diese Massendurchleuchtung muss eingeschritten werden.“

Die Piraten kritisieren, dass viele Handynetz-Betreiber die Bewegungsdaten ihrer Kunden auf Vorrat speichern. Für die Abrechnung sei dies technisch gar nicht erforderlich. Indem die Handynetz-Betreiber die Bewegungsdaten speicherten, verleiteten sie die Polizei dazu, diese Daten massenhaft abzufragen, so Nocun:

„Die Netzbetreiber speichern unsere Daten in einer ausufernden und grundrechtsverletzenden Weise, die den ‚gläsernen Bürger‘ Realität werden lässt, und der Gesetzgeber unternimmt nichts dagegen. (…) Die Bewegungserfassung der Anbieter muss sofort gestoppt werden, damit entfällt auch die Grundlage für die umstrittenen rückwirkenden Massenabfragen der Polizei.“

So lange nicht verhindert werden könne, dass Menschen ohne ihr Wissen in ein Überwachungsraster fallen, seien „Funkzellenabfragen eine systematische Grundrechtsverletzung und ein Einbruch in unsere informationelle Selbstbestimmung in ganz großem Stil“, sagte Nocun.

 


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