Finanzen

Sonderweg für Frankreich: EU einigt sich auf Teile der Banken-Union

Lesezeit: 1 min
17.12.2013 23:50
Die EU hat sich am Dienstag Abend auf gemeinsame Methoden der Einlagensicherung geeinigt. Franzosen und wohl auch Schweden bekommen eine Sonder-Regelung.

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Die EU verkündet eine Teil-Einigung auf dem Weg zur Banken-Union. Demnach sollen die Banken sicherer werden.

Der Grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold analysiert die Einigung wie folgt:

Bankenunion: Einlagen- und Institutssicherung nach deutschem Vorbild wird europäisch

Heute Abend haben sich die Verhandler von Europaparlament, Rat der Mitgliedsländer und EU-Kommission auf die Richtlinie zur Einlagensicherung von Banken geeinigt.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und Schattenberichterstatter der Grünen im Europaparlament kommentiert die politische Einigung mit dem Rat:

"Die Einlagen aller europäischen Sparer werden nun durch Einlagensicherungsysteme gesichert. Die Institutssicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden im europäischen Recht abgesichert. Andere Länder können nun darangehen, ihre kleinen Banken in ähnlicher Weise wettbewerbsfähig und stabil zu machen.

Auf Grünen-Vorschlag werden die Beiträge zur Einlagensicherung proportional zum Risiko berechnet. Zudem schwanken die Zahlungen über den Konjunkturzyklus. Damit wird die Einlagensicherung zum Instrument makroökonomischer Stabilität.

Durch die Haftung von anderen Bankgläubigern durch Abwicklungsrichtlinie sind die Einlagen unter 100.000 Euro bereits gut geschützt. Daher musste das das Europaparlament hinnehmen, dass die Einlagensicherungsfonds nur mit 0,8% des gedeckten Einlagen ausgestattet werden. Frankreich erhielt wegen seines von Großbanken dominierten Bankenmarkts eine Extrawurst in Form von 0,5% der gedeckten Einlagen. Das Schlucken dieser Kröte ist aber verantwortbar.

Die Eckpunkte der politischen Einigung heute Abend sind:

eine Erhöhung der Sicherungssumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro

zusätzlich eine Absicherung von höheren Summen in besonderen Situationen (Auszahlung von Versicherungen, Erbschaft, Immobilienverkauf, etc.)

erstmals ein gesetzlich gesicherter Anspruch der Bankkunden auf Auszahlung der Sicherungssumme

ein beschleunigtes Auszahlungsverfahren

die Anpassung der Beiträge der Institute zum Sicherungssystem nach Geschäftsrisiken

eine neue einheitliche Verpflichtung der Banken, einen Fonds in Höhe von 0,8% der gesicherten Einlagen bereitzustellen, der zu 70% vorfinanziert werden muss. Der Fonds muss innerhalb von 10 Jahren aufgebaut werden.

Eine Gleichbehandlung von Einlagensicherungs- und Institutssicherungssystemen, und damit die Absicherung des Institutssicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken im europäischen Recht."


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