In der Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy hat die Staatsanwaltschaft Hannover erstmals bestätigt, dass gegen den früheren Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Fröhlich, sagte am Freitag in Hannover, Edathy habe nach Erkenntnissen seiner Behörde zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 13 bis 14 Jahren bestellt. Dabei habe es sich um Material an der Grenze zur Strafbarkeit gehandelt.
Die ersten sieben Bestellungen seien Edathy per Post geschickt worden, die beiden letzten als Downloads, die über die Server des Bundestages gelaufen seien. Die Zahlungsvorgänge ließen sich Kreditkartenbuchungen Edathys zuordnen, sagte er. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes handele es sich auch um eindeutiges kinderpornografisches Material der Kategorie zwei. Die Abwägung sei schwierig, sagte Fröhlich.
Seine Behörde habe sich zu der Aufnahme von Ermittlungen entschlossen, weil sie wie zahlreiche andere deutsche Staatsanwaltschaften auch davon ausgehe, dass wer grenzwertiges kinderpornografisches Material bestelle, dabei konspirativ vorgehe und dies bei einer Firma im Ausland tue, auch im Besitz von Material sein dürfte, das in Deutschland strafbar sei.
Die Staatsanwaltschaft in Hannover kritisiert heftig, dass Informationen zu dem Fall bereits im Oktober in der damaligen Bundesregierung und in der SPD-Spitze bekannt waren. Der Leiter der Anklagebehörde, Jörg Fröhlich, sagte am Freitag in Hannover, er habe erst am Donnerstag aus Presseberichten erfahren, dass es eine Vorgeschichte seiner Ermittlungen gebe. „Ich darf nochmals betonen: Wir sind fassungslos“, sagte Fröhlich.