Die US-Steuerbehörde IRS hat die Regeln zur Besteuerung von Bitcoin dargelegt. Es fallen Kapitalertragssteuern auf praktisch jede Transaktion an. Die US-Regeln sind viel komplizierter als in Deutschland, wo Bitcoin steuerlich wie physisches Gold behandelt werden.
Laut US-Steuerbehörde ist Bitcoin keine Währung, sondern ein Vermögenswert, berichtet Bloomberg. Daher soll die Internet-Währung ähnlich wie Aktien besteuert werden. Wer Bitcoin verkauft, muss entsprechend Kapitalertragssteuern auf den Unterschied zum ursprünglichen Kaufpreis zahlen.
Der Steuersatz liegt bei 23,8 Prozent. Wer etwa ein Bitcoin für 10 Dollar gekauft hat und ihn für 510 Dollar wieder verkauft, zahlt 119 Dollar Steuern. Wenn man die Bitcoin kürzer als ein Jahr hält, muss man einen Steuersatz von 43,4 Prozent zahlen, das sind 217 Dollar.
Offenbar will die US-Steuerbehörde nun im Nachhinein davon profitieren, dass der Bitcoin-Preis im Verlauf der letzten Jahre massiv angestiegen ist. Den Bitcoin-Nutzern droht nun möglicherweise eine Verfolgung durch die Behörden. Denn jede einzelne Bezahlung mit Bitcoin müsste nun nachträglich noch versteuert werden.
Wer etwa eine Tasse Kaffee im Wert von 2 Dollar mit Bitcoin bezahlt hat, müsste herausfinden, wie viel Bitcoin dies beim Kauf entspricht. Dann müsste er herausfinden, für wie viel Dollar er diese Menge Bitcoin ursprünglich erworben hat. Auf den Differenzbetrag muss er Steuern zahlen. Es ist praktisch kaum möglich, dies im Nachhinein noch zu leisten.
Dennoch ist zu erwarten, dass die Steuerbehörde Nachforschungen anstellen und harte Strafen verhängen wird. Die Steuerbehörde selbst droht in ihrer Entscheidung damit. Da alle Bitcoin-Transaktionen in der Blockchain nachvollzogen werden können, sind die meisten Nutzer tatsächlich bedroht. Die fehlende standardmäßige Anonymität ist ein Herausforderung, vor der die Bitcoin-Entwickler noch immer stehen.
Seit der Bekanntgabe der lästigen Steuerregelung in den USA am Dienstag ist der Bitcoin-Kurs relativ unverändert. Ein Bitcoin kostet am Donnerstagmittag 555 Dollar beziehungsweise 403 Euro
Deutschland hatte bereits im Juni vergangenen Jahres Steuerregeln für Bitcoin veröffentlicht. Danach wird die alternative Währung steuerlich wie physisches Gold behandelt. Als private Veräußerungsgeschäfte sind Spekulationen mit Bitcoin steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Es fällt jedoch keine Abgeltungssteuer an, wie dies bei Gewinnen aus Aktien und Anleihen der Fall ist (mehr hier).
Und wenn die Bitcoin länger als ein Jahr gehalten werden, muss man in Deutschland anders als in den USA überhaupt keine Steuer auf den Wertzuwachs abführen. Wer also in Deutschland schon etwas länger bei Bitcoin dabei ist, der muss seine massiven Spekulationsgewinne nicht versteuern.