Die Commerzbank hat in dem Streit um die Abberufung des ehemaligen Personalvorstands Ulrich Sieber eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Frankfurt habe den Schritt für unwirksam erklärt, sagte Siebers Anwalt am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht von "Spiegel Online". Die Commerzbank will Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank hatte im November gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter beschlossen, Sieber als Personalvorstand und Arbeitsdirektor abzuberufen. Sein Vorstandskollege Jochen Klösges entging seiner drohenden Abberufung mit einem freiwilligen Rückzug. Den Ausschlag gab bei der Abstimmung das Votum von Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller, der sein Doppelstimmrecht in die Waagschale warf. Der Vorstand schrumpfte auf sieben von neun Mitgliedern. Die Commerzbank hatte ihr Vorhaben mit der Verkleinerung der Bank und dem beschlossenen Abbau von 5200 Arbeitsplätzen begründet. Das müsse sich auch im Vorstand widerspiegeln.
Vor dem Landgericht ging es darum, ob die Verkleinerung des Vorstands als "wichtiger Grund" für eine Abberufung ausreichend ist oder nicht. Die Commerzbank erklärte, sie sei nach wie vor davon überzeugt, dass die Abberufung aus wichtigen Gründen inhaltlich und formell richtig gewesen sei. Würde das Urteil des Landgerichts rechtskräftig, müsste die Commerzbank Sieber wieder einstellen und seinen bis 2017 laufenden Vertrag erfüllen.
Die Commerzbank war erst vor wenigen Wochen in die Schlagzeilen geraten: Die Bank schüttete für das Jahr 2013 mehr Boni an ihre Banker aus, als sie mit ihren Geschäften verdient. Die Bonuszahlungen übersteigen den Gewinn um das Dreifache. Der deutsche Steuerzahler ist Mehrheitseigner der Bank, weil die Bank in der Finnazkrise mit Steuermitteln gerettet werden musste (mehr dazu hier).