Ausländische Behörden können sich mit dem geplanten Gesetz recht einfach Informationen über Sparer in Österreich beschaffen: Dazu können sie Gruppenanfragen stellen. Hier müssen weder Name noch Konto eines Verdächtigen bekannt sein.
Zudem werden die betroffenen Kunden nicht mehr über die Anfrage informiert. So will der österreichische Finanzminister Michael Spindelegger drohende Sanktionen der OECD abwenden.
Neben den Banken wächst der Widerstand auch bei den österreichischen Juristen. Der Rechtsanwaltskammertag hält die Möglichkeit zur Gruppenanfrage für „zu vage“ formuliert. Zudem gäbe es Probleme mit dem Legalitätsprinzip. Da es sich um „ganz schwerwiegende Eingriffe in die private Sphäre“ handle, zitiert der Standard die Rechtsanwaltskammer.
Zudem sorgt die Art und Weise, wie das Gesetz installiert werden soll, für Kontroversen. Finanzminister Spindelegger will das Amtshilfedurchführungsgesetz einfachgesetzlich beschließen lassen. Doch die Rechtsanwaltskammer sagt, dass das Gesetz, dass „zu einer völligen Beseitigung des Bankgeheimnisses führt“, nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden kann.
Dieser Meinung schließt sich auch die Wirtschaftskammer an. „Die Argumentation des Finanzministeriums kann nicht nachvollzogen werden und bereitet aus Rechtssicherheitserwägungen Sorge“, so Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Sparte Banken und Versicherungen in der Wirtschaftskammer zum Standard.