Ein japanisches Gericht hat die Wiederinbetriebnahme eines nach der Katastrophe von Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerks untersagt. Die Reaktoren 3 und 4 des westlich der Hauptstadt Tokio gelegenen AKW Ohi dürften nicht wieder angefahren werden, entschied das Gericht in der Präfektur Fukui am Mittwoch nach Angaben des Betreibers Kansai Electric Power. Das Unternehmen kündigte Berufung an.
Das Urteil könne weitreichende Folgen haben, sagte die Chefin der Umweltorganisation Green Action, Aileen Mioko Smith. Erst zwei Mal hätten Gerichte zugunsten von AKW-Gegnern entschieden. Diese Entscheidungen seien jedoch von höheren Instanzen wieder kassiert worden.
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 waren zunächst alle Kernkraftwerke abgeschaltet worden, um sie auf ihre Sicherheit zu prüfen.
In der Anlage in Fukushima selbst kämpfen die Betreiber weiter mit den Folgen. Die Wassertanks auf dem AKW-Gelände sind langsam voll, derzeit werden zusätzliche gebaut. Am Mittwoch begann Tepco damit, in die Kraftwerksruine eingedrungenes Grundwasser in den Pazifischen Ozean abzulassen. Die radioaktive Belastung des Wasser überschreite die zugelassenen Grenzwerte nicht, erklärte die Betreiberfirma Tepco.
Tepco hat bislang kein Mittel gefunden, um das kontaminierte Grundwasser ordnungsgemäß lagern oder filtern zu können. Das Grundwasser sprudelt durch den Keller in die Anlage und wird dort massiv verseucht. Momentan kann es nicht gefiltert werden, berichtet die japanische Mainichi.
Denn der eigentliche Schlachtplan, dass Wasser zu lagern und durch ein ALPS-Dekontaminierungssystem zu leiten, ist nicht umsetzbar. Die Inbetriebnahme des ALPS-System liegt bereits sechs Monate hinter dem Zeitplan. Die Verzögerung ruht daher, dass bislang nur gecheckt wurde, ob das gefilterte, radioaktive Material im richtigen Winkel in den Kanister tropft, zitiert die Tageszeitung einen Arbeiter vor Ort.
Von insgesamt drei Filtervorrichtungen ist das einzig funktionierende Gerät wegen einem Defekt nun auch ausgeschaltet worden.