Die am Dienstag beschlossene „Solidaritätsklausel“ soll es der EU ermöglichen „im Falle von Terroranschlägen, natürlichen oder menschengemachten Katastrophen geschlossen zu handeln“. Die EU schafft dadurch die rechtlichen Rahmen für einen europaweiten Einsatz der Polizei und des Militärs. Die Bedingungen für ein Inkrafttreten der Klausel sind dabei ebenso vage gehalten wie die möglichen Maßnahmen.
„Die gestrige Verabschiedung im Rat für Allgemeine Angelegenheiten geschah im Verborgenen: Der Punkt tauchte nicht in der Tagesordnung des Treffens auf. Die Presse war nicht informiert. Jedoch handelt es sich um eine der umstrittensten Regelungen der EU-Verträge. Genau deshalb war die Ausformulierung der ‚Solidaritätsklausel’ bei der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden“, sagte der Bundestagsabgeordnete der Linken, André Hunko.
Die „Solidaritätsklausel“ kann ein Staat geltend machen, wenn eine Krise seine „Bewältigungskapazitäten eindeutig übersteigt“, wie aus einer Stellungnahme des EU-Rats hervorgeht. Die EU-Staaten müssen dann „alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente“ mobilisieren. Die Rede ist von „operativen, politischen oder finanziellen Instrumenten und Strukturen“. Hierzu gehören auch polizeiliche und militärische Maßnahmen.
Die EU schafft damit einen juristischen Rahmen für den europaweiten Einsatz von Polizei- und Militäreinheiten. Zeitgleich arbeitet die EU-Kommission intensiv an der Schaffung einer einheitlichen EU-Polizeieinheit sowie einer EU-Staatsanwaltschaft (mehr hier).
Die Klausel ist die rechtliche Grundlage für Einsätze polizeilicher Spezialkräfte des ‚ATLAS-Netzwerks', das von der EU-Kommission aufgebaut wird. Aus Deutschland ist daran die GSG 9 beteiligt. Letztes Jahr durfte die Spezialeinheit der Bundespolizei erstmalig eine über mehrere Länder verteilte ATLAS-Großübung leiten.
Auch der Einsatz der „Europäische Gendarmerie-Truppe“ (EUROGENDFOR) wird durch die „Solidaritätsklausel“ ermöglicht, wie Heise berichtet. An der Einheit mit Hauptsitz im italienischen Vicenza sind alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt, die Gendarmerien, also Polizeieinheiten mit militärischem Status, unterhalten. Zu den Gründerstaaten der EUROGENDFOR zählen Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und die Niederlanden. Ihre Dienste bietet die Gendarmerie-Einheit der EU, der NATO oder der UNO an.
Zudem werden die beiden geheimdienstlichen EU-Lagezentren durch die Klausel gestärkt. Dabei handelt es sich um die EU-Geheimdienste EUMS INT und INTCEN, die den EU-Rat regelmäßig bei der „Einschätzung der Bedrohungen“ beraten sollen. Die Dienste können dafür auf Geheimdienstmaterial aus den EU-Mitgliedsländern und auf die EU-Satellitenüberwachung zurückgreifen.
„Die ‚Solidaritätsklausel' ist überflüssig, denn die EU verfügt bereits über Mechanismen zur gegenseitigen Hilfe im Falle von Katastrophen. Zum anderen verstärkt die Klausel den Kurs auf eine Militarisierung der Innenpolitik, da auf Anfrage auch Militär in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden kann. Ich befürchte dass es um den innenpolitischen Bündnisfall geht: Der soll gelten, wenn ‚schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte' drohen. Sogar politisch motivierte Blockaden in den Bereichen Energie, Transport und Verkehr oder Generalstreiks sind mit erfasst“, so Hunko weiter.
Noch strittig ist, wo die „Solidaritätsklausel“ tatsächliche Geltung findet, wie Heise weiter berichtet. Zu den möglichen Anwendungsgebieten gehören „Landfläche, Binnengewässer, Hoheitsgewässer und Luftraum“ der betreffenden Länder. Es sind aber auch Krisen und Katastrophen erfasst, wenn diese ihren Ursprung „außerhalb des Gebiets der Mitgliedstaaten haben“.
„Ausdrücklich wird auf Krisen Bezug genommen, deren Anlass ‚außerhalb der EU‘ zu suchen sei. Diese Vermischung von innerer und äußerer Sicherheit lehnt die Linksfraktion ab. Statt einer Militarisierung der Innenpolitik durch den Einsatz von Militär im Inneren anderer Mitgliedstaaten, brauchen wir eine Stärkung der zivilen Solidaritätsmechanismen in der EU“, so Hunko weiter.