Die Bundesbank fordert angesichts der sich abzeichnenden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen mehr Eigenleistungen der gesetzlich Krankenversicherten. Wegen der Alterung der Gesellschaft und der zu erwartenden steigenden Nachfrage bestehe beim gegenwärtigen Versicherungssystem die Gefahr, dass Gesundheitsleistungen übermäßig nachgefragt würden, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Monatsbericht der Bundesbank.
Nach Ansicht der Experten kann dem durch Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen entgegengewirkt werden. Eine Möglichkeit seien auch Beitragsrückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Zudem mahnen die Experten mehr Transparenz über die vom Arzt abgerechneten Behandlungen und Kosten sowie zum therapeutischen Wert einzelner Leistungen an. Schon heute können sich gesetzlich Versicherte eine Rechnung ausstellen lassen und sich von ihrer Kasse später das Geld zurückholen. Bislang wird davon aber kaum Gebrauch gemacht, unter anderem, weil die Versicherten dann in Vorleistung gehen müssen.
Als Reaktion auf die steigende Zahl älterer Menschen und der abnehmende Zahl von Beitragszahlern regt die Bundesbank ein „kapitalgedecktes System mit Altersrückstellungen“ an. Das wäre den Veränderungen weniger stark ausgesetzt als das derzeitige Umlageverfahren. Für jeden einzelnen Versicherten würde ein Kapitalstock gebildet. Aktuell nicht benötigte Beitragseinnahmen würden für die Zukunft angespart.
Darüber hinaus sei es nötig, die Erwerbsbeteiligung der Menschen insgesamt zu erhöhen. Die beschlossene Rente mit 63 sei hier aber kontraproduktiv, da sie Frühverrentungen begünstige, bemängelt die Bundesbank.
Angesichts des steigenden Kostendrucks und durch die Kürzung des Bundeszuschusses ist nach Einschätzung der Zentralbank in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schon in diesem Jahr mit einem erheblichen Defizit zu rechnen. Der Fehlbetrag soll zunächst noch aus den Rücklagen gedeckt werden, die Ende vergangenen Jahres rund 30 Milliarden Euro betrugen. Die gute Finanzausstattung der GKV erlaube aber nur eine „Atempause“.
Hart ins Gericht geht die Bundesbank mit der jüngst verabschiedeten Krankenkassen-Finanzreform der großen Koalition, mit der die pauschalen Zusatzbeiträge durch einkommensbezogene, prozentuale Beiträge ersetzt werden. Mit der Reform bleibe „eine relativ intransparente und wenig zielgerichtete Einkommensumverteilung“ ein wesentliches Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung.