Letzte Woche hatte der CDU-Innensenator Frank Henkel Auskunft über die Verwendung sogenannter „personengebundener Hinweise“ (PHW) erteilt. In der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL sind derzeit rund 152.000 Menschen als Konsumenten von Drogen gekennzeichnet („BTM-Konsument“). Jetzt wird bekannt: Beim Bundeskriminalamt sind über eine Million Bürger mit einer derartigen Zuordnung versehen. Die diskriminierenden Begriffe werden gespeichert, auch wenn die Betroffenen ohne Vorstrafe sind.
„Die sogenannten ,personengebundenen Hinweise‘ stigmatisieren alle von einer Speicherung Betroffenen. Ich bezweifle, dass sie wie behauptet lediglich der ,Eigensicherung‘ von Polizisten dienen und befürchte, dass sie auch als Anregung für weitere Polizeimaßnahmen dienen. Die betroffenen Personen sind dadurch bei Polizeikontrollen besonderen Schikanen ausgesetzt.
Es sterben weit mehr Menschen durch den Konsum von Alkohol als durch sonstige Rauschmittel. Dennoch werden über eine Million Menschen mit dem Zusatz ,Konsum von Betäubungsmitteln‘ versehen. Das Bundesinnenministerium muss jetzt erklären, nach welchen Kriterien die Kategorien ,Ansteckungsgefahr‘ oder ,geisteskrank‘ vergeben wurden. Die Kategorie ,Land/Stadtstreicher‘ stammt wohl noch aus der Zeit des Nationalsozialismus“, erklärt der Linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
Besonders bestürzt sei er aber über die politischen Kategorien: „Das Bundeskriminalamt stuft 3.500 Personen als potenzielle ,Straftäter links‘ ein. In der Kategorie ,Straftäter rechts‘ finden sich lediglich 10 Personen. Das zeigt wie bei deutschen Sicherheitsbehörden immer noch gedacht wird: Eine solche Kriminalisierung von linkem Aktivismus durch Polizei und Geheimdienste hat einen ,Nationalsozialistischen Untergrund‘ begünstigt und vielleicht überhaupt erst ermöglicht.
Die ,personengebundenen Hinweise‘ können vergeben werden, ohne dass die gespeicherten Personen verurteilt wurden. Die Datensammlung muss deshalb sofort eingestampft werden. Alle Betroffenen müssen sofort über eine Speicherung sowie die unverzügliche Löschung informiert werden.“