Gerade erst hat sich Sigmar Gabriel beim neuen Handelsabkommen mit den USA (TIPP) festgelegt: „In jedem Fall sind Investor-Staat-Schiedsverfahren abzulehnen“. Das sollte die innerparteilichen Kritiker auf dem Parteikonvent vom 20. September und die kritische Öffentlichkeit beruhigen. Doch gleichzeitig ließ er im Auftrag seines Ministeriums ein Gutachten zum Entwurf eines Handelsabkommens mit Kanada (CETA), das als Vorbild für TIPP gilt, erstellen. Das kommt wunschgemäß zum Ergebnis, dass solche Schiedsverfahren harmlos seien:
„Einen wichtigen Unterschied zwischen CETA und dem Verfassungs- bzw. Unionsrecht stellt der Durchsetzungsmechanismus vor Investor-Staats-Schiedsgerichten dar. Allerdings sind hier hohe Zugangshürden und erhebliche Beschränkungen der Anspruchsgrundlagen vorhanden. Gefahren der Rechtsfortbildung durch CETA-Schiedsgerichte, durch die eine Haftungserweiterung erfolgen könnte, sind durch institutionelle Mechanismen abgefedert. Eine Einschränkung des gesetzgeberischen Handlungsspielraums, die über Verfassungs- und Unionsrecht hinausgeht, lässt sich darin nicht erblicken.“
Und prompt leitet Gabriel dieses Gutachten an den Bundestag weiter und schreibt dazu:
„Die Bundesregierung hält zudem spezielle völkerrechtliche Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat Schiedsverfahren zwischen Staaten, die über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichenden Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewähren, grundsätzlich für entbehrlich. In jedem Fall muss der Handlungsspielraum des Gesetzgebers gewahrt bleiben.“
So ist schnurstracks aus Gabriels „sind abzulehnen“ ein „entbehrlich“ geworden, was durchaus nicht dasselbe ist. Entweder der Mann ist der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder er spricht mit zweierlei Zungen.