Die Europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich am Donnerstag in Brüssel getroffen, um über eine „gezielte Gesetzesänderung“ der EU-Freizügigkeit im Rahmen des Schengener Abkommens zu beraten.
Das Thema wird einen Konflikt zwischen dem EU-Parlament und der EU-Kommission auf der einen Seite und den EU-Mitgliedstaaten auf der anderen Seite auslösen. Das Parlament und die Kommission sind der Ansicht, dass das Schengener Abkommen keiner Revision bedarf, berichtet European Voice. Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen hingegen systematische und koordinierte Kontrollen von Einzelpersonen bei der Ein- und Ausreise aus dem Schengen-Raum einführen.
Aktuelle Schengen-Regeln erlauben es den Grenzschutzbeamten der EU, auf Daten von EU-Bürgern zurückzugreifen. Dieser Prozess verlaufe „unsystematisch“. Allerdings bleibt unklar, welche Definition dem Wort „unsystematisch“ zugrunde liegt. „Es gibt kein Gerichtsurteil über die Definition (…) In der Vergangenheit urteilte der EU-Gerichtshof, dass die systematische Überprüfung von EU-Bürgern nicht zulässig ist, weil es das Recht auf Freizügigkeit behindern würde. Man darf die Bürger nicht danach fragen, warum sie in das Land kommen. Lediglich die Erfassung der Identität und der Staatsangehörigkeit ist erlaubt.“, sagt der Rechts-Professor an der Universität Essex, Steve Peers.
Die EU-Kommission befürchtet, dass die Einführung von systematischen und koordinierten Kontrollen die gesamte Freizügigkeit innerhalb der EU einschränken und damit das Schengener Abkommen aushebeln würde.