Die Exportzahlen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus nach Russland sind weiterhin stark rückläufig. Nach minus 17 Prozent im Jahr 2014 liegen die Rückgänge aktuell (Stand: Mai 2015) bei fast minus 30 Prozent. Sollte dieser Trend anhalten, würden die deutschen Maschinenexporte für das gesamte Jahr 2015 auf rund 4,5 Milliarden Euro sinken.
„Rubelverfall, Ölpreis und die schlechte Wirtschaftslage in Russland sind die Hauptursachen für den Einbruch im Russlandgeschäft des Maschinenbaus“, analysiert Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft, die Situation. Die Sanktionen der EU haben daran offenkundig einen hohen Anteil, wenngleich der VDMA glaubt, dass der Einbruch stärker ist als nur ein Nachfrageloch wegen der Sanktionen: „Mit den Gütersanktionen direkt ist dieser Einbruch definitiv nicht zu erklären.“ Neben den hausgemachten, schon im Jahr 2013 erkennbaren Strukturproblemen der russischen Wirtschaft machen sich vor allem die Sanktionen im Finanzsektor negativ bemerkbar.
Die Rubelabwertung, der hohe Leitzins und die Sanktionen im Finanzbereich machen die Projektfinanzierung sowie fehlende Investitionen zu den drängendsten Problemen im Russlandgeschäft. Kredite sind für die russischen Kunden unerschwinglich und außerdem kaum zu erhalten. Einkaufen können nur Kunden, die über ausreichend Eigenmittel verfügen oder staatlich gefördert werden. Aber auch der Staat muss sparen und investiert zurzeit weniger als nötig wäre.
Tatsächlich bekommt die russische Wirtschaft nun die ersten Auswirkungen des globalen Rohstoff-Baisse zu spüren. Neben die Ölpreisen sind auch alle anderen wichtigen Rohstoffe deutlich im Preis gefallen. Die russische Wirtschaft hat sich in den Zeiten des Erdöl-Booms zu einseitig auf den Rohstoff-Export fokussiert und eine Diversifizierung verabsäumt.
In einer VDMA-Umfrage aus dem Mai 2015 gaben mehr als 50 Prozent der beteiligten Unternehmen an, unter fehlenden Finanzierungen zu leiden. Das ist ein ganz klarer Trend, der sich im Laufe des Jahres fortgesetzt hat.
Ein Großteil der Handhabungs- und Auslegungsfragen zum Russland-Embargo wurde durch eine Veränderung der Embargo-Bestimmungen im vergangenen Dezember gelöst. Schwierigkeiten machen aber weiterhin Ausfuhr-Genehmigungsanträge für Dual-Use-Güter, wenn diese für Empfänger in Russland bestimmt sind, die neben zivilen Produkten auch Rüstungsgüter in ihrem Programm haben.
Weiterhin gibt es, wenn auch in relativ geringer Zahl, Probleme mit dem Krim-Embargo. Hier kommt es zu Beschwerden ukrainischer Unternehmen mit Produktionsstätten auf der Krim, dass dort dringend benötigte Ersatzteile oder Maschinen unter Exportverbot stehen. Dem Embargo fehlt eine generelle Ausnahmeklausel, um im Einzelfall Nachteile für Zielgruppen zu vermeiden, die durch die Annexion der Krim durch Russland ohnehin schon geschädigt oder sogar in ihrem Fortbestand gefährdet sind.