In weiteren deutschen Städten und Gemeinden der übrigen Bundesländer soll sie bis zur politischen Sommerpause folgen. So wurden die Mieten zum 1. August auch in 144 Städten und Gemeinden innerhalb Bayerns gedeckelt. Die meisten hiervon sind im wirtschaftlich prosperierenden Süden auszumachen. In diesen Gebieten darf die Miete bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Das brockt der Staat Vermietern ein
Die Kosten für Wohnungen und Mietshäuser sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Der Grund: Der Wohnungsbau hat nachgelassen und gleichzeitig wurde die Miete vieler Immobilien in der Vergangenheit erhöht. Seit einigen Wochen und Monaten machen Steuerzahler den Staat für die bundesweite Mietpreisexplosion verantwortlich. Teils zu Recht: Seit Jahren treiben zu hohe Steuern die Miete. Sowohl Grunderwerbs- als auch Grundsteuer wurden im vergangenen Jahrzehnt mehrmals erhöht. Die steigenden Kosten, die Vermietern dadurch zugemutet wurden, schlagen sich wiederum in Mieterhöhungen nieder. Damit Vermieter kein Minusgeschäft machen, müssen sie die Mietpreise auf ihre Mieter umlegen und erhöhen diese nicht ausschließlich nach Belieben. Am besten behalten Vermieter sämtliche Umsätze und Kosten mit einer Vermieter-Software im Blick.
Die Mietpreisbremse wird künftig auch eine Veränderung der Abrechnung von Courtagen mit sich bringen. Die Provision muss künftig vom Vermieter gezahlt werden. Aus diesem Grund haben viele Vermieter angekündigt, die Vermietung ihrer Immobilien selbst zu übernehmen. Andernfalls würden die Kosten noch weiter ansteigen. Doch viele Vermieter, die im Zuge der Mietpreisbremse bereits jetzt um ihre Existenz bangen, können aufatmen. Es gibt zahlreiche Ausnahmefälle, in denen die Mietpreisbremse nicht greift und eine Preiserhöhung von mehr als zehn Prozent weiterhin erlaubt ist. Was die Mietpreisbremse für ihren nächsten Mietvertrag bedeutet und welche Ausnahmen von der Mietpreisbremse Vermieter kennen müssen, erfahren Haus- und Wohnungseigentümer in einem informativen Ratgeber von Lexware.de.