Die EZB hat der geplanten Bankenfusion in Italien zur Schaffung des drittgrößten Geldhauses des Landes einem Insider zufolge vorläufig zugestimmt. Zuvor hatten die Banca Popolare di Milano und die Banco Popolare einen überarbeiteten Plan für den Zusammenschluss vorgelegt. „Die EZB hat eine informelle vorläufige Zustimmung gegeben“, sagte am Mittwoch eine Person, die mit den Überlegungen der Europäischen Zentralbank (EZB) vertraut ist. Es wird nun damit gerechnet, dass die Führungsspitzen beider Banken noch an diesem Mittwoch nach Börsenschluss eine Absichtserklärung veröffentlichen.
Die beiden Volksbanken hatten dem Insider zufolge am Dienstagabend ihre Pläne, wie von der Aufsicht gefordert, weiter präzisiert. Experten erwarten, dass ein erfolgreicher Zusammenschluss der beiden Volksbanken weitere Übernahmen in der nach wie vor zersplitterten Finanzbranche des Landes auslösen wird. Eine Fusion der Institute gilt als wichtiger Lackmustest für eine Reform des Sektors.
Banca Popolare di Milano und Banco Popolare verhandeln schon seit Monaten über eine Fusion. Doch zuletzt türmten sich Hindernisse auf. Vor allem der geplante Umgang mit faulen Krediten entpuppte sich einem Insider zufolge als Stolperstein. Die EZB-Bankenaufsicht fordere einen raschen Abbau, hieß es in Finanzkreisen. Die damit verbundenen hohen Verluste würden aber die Kapitalbasis der beiden Häuser angreifen. Durch die Fusion entsteht ein Institut mit einer Bilanzsumme von 171 Milliarden Euro und 25.000 Beschäftigen. Es wäre nach Intesa Sanpaolo und Unicredit die Nummer drei des Landes.
Schätzungen gehen davon aus, dass ausfallgefährdete Kredite von rund 200 Milliarden Euro in den Bilanzen italienischer Banken stehen. Zwei Ereignisse könnten das Problem aus Sicht der EZB aber vordergründig gelöst und so eine Fusion ermöglicht haben. Zum einen hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den deutschen Banken aufsichtsrechtlich bindend mitgeteilt, dass die gemeinsame europäische Einlagensicherung mit deutscher Beteiligung im Jahr 2024 in Kraft treten werde. Die EU-Banken können damit aufsichtsrechtlich legal 2.000 Milliarden Euro aus den deutschen Sparguthaben als Sicherheiten bei der EZB für neue Kredite hinterlegen.
Außerdem hat die EU der Gründung einer Bad Bank in Italien zugestimmt. Mit dieser Lösung wird der nach den neuen EU-Regeln eigentlich seit dem 1.1.2016 verpflichtend vorgesehene Bail-In – also die Beteiligung der Banken-Gläubiger – außer Kraft gesetzt.