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Künftig gilt generell Tempo 30 vor Kitas und Krankenhäusern

Vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen gilt künftig ein generelles Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung haben die Verkehrsminister der Länder beschlossen. Die Beschränkung soll Verkehrssicherheit sowie der Lärmschutz verbessern.
14.04.2016 16:33
Lesezeit: 1 min

In Deutschland soll künftig vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen generell Tempo 30 gelten. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung haben die Verkehrsminister der Länder nach Angaben des sächsischen Ressortchefs Martin Dulig (SPD) am Donnerstag bei ihrer Konferenz in Heringsdorf (Usedom) beschlossen. Damit solle die Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und Ältere sowie der Lärmschutz verbessert werden.

Bisher habe bei der Einrichtung von 30er-Zonen nachgewiesen werden müssen, dass es sich um Unfallschwerpunkte handelt. Diese Vorschrift sei nun hinfällig. «Mit der Vereinfachung für Tempo-30-Zonen können wir Unfällen vorbeugen und sorgen für mehr Verkehrssicherheit», sagte Dulig. Sachsen hatte sich für die Änderung stark gemacht.

Die Ergebnisse der Konferenz insgesamt werden erst am Freitag vorgestellt.

 

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