Das Verwaltungsgericht Berlin hat es Demonstranten untersagt, vor der türkischen Botschaft das umstrittene Schmähgedicht des ZDF-Moderators Jan Böhmermann zu zeigen oder es zu rezitieren. Das teilte das Gericht am Freitag angesichts einer geplanten Kundgebung unter dem Motto „Ziegendemo gegen Beleidigung“ mit. Es bestätigte damit eine Vorgabe der Berliner Polizei.
Bei der Demo wollten laut Gericht Teilnehmer Ziegenmasken oder Kopftücher tragen und „künstlerische Schrifttafeln“ vor sich aufstellen, auf denen Teile des Gedichts zu lesen sein sollten. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun die Auflage der Polizei, die das öffentliche Zeigen und Rezitieren untersagt hatte. Das Gericht traf aber nach eigenen Angaben keine Aussage über die Strafbarkeit von Böhmermanns Handeln.
Böhmermanns Satire zeichne sich durch eine „distanzierende Einbettung in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen“, erklärte das Gericht. Im Gegensatz dazu erfülle „die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik“. In diesem Fall gehe der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit vor.
Die Bundesregierung ermöglichte am Freitag auch die Strafverfolgung gegen Böhmermann. Bundeskanzlerin Angela Merkel teilte mit, dass die Ermächtigung dazu erteilt werde. Die türkische Regierung hatte nach dem Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan eine Strafverfolgung verlangt.
In dem Fall geht es um den Vorwurf der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Dies kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei verleumderischer Absicht sogar mit bis zu fünf Jahren. Erdogan stellte zusätzlich auch persönlich Strafanzeige wegen Beleidigung.