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Enorme Kosten: Mittelstand muss internationale Geschäfte offenlegen

Ende Mai ist die Begutachtungsfrist für das neue Gesetz zur Verhinderung von Steuerhinterziehung abgelaufen. Nun muss der Gesetzesentwurf dem Nationalrat zur Abstimmung übergeben werden. Eine Zustimmung ist wahrscheinlich. Obwohl es hauptsächlich für große, internationale Unternehmen geplant war, sind auch große Teile des Mittelstands von dem Gesetz betroffen, sagte Gabriele Holzinger von Deloitte Österreich den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Es drohen hohe Kosten.
09.06.2016 00:38
Lesezeit: 3 min
Enorme Kosten: Mittelstand muss internationale Geschäfte offenlegen
Gabriele Holzinger ist Partner in der Steuerabteilung bei Deloitte in Wien. (Foto: www.picco.at)

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Das „Verrechnungspreisdokumentationsgesetz“ sieht vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen zahlreiche Daten zu ihren internationalen Aktivitäten und Transaktionen preisgeben. Wie viele nationale Unternehmen erreichen einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro?

Gabriele Holzinger: Aufgrund einer ersten High-Level Analyse gehen wir davon aus, dass rund 800 österreichische Unternehmen unter diese Regelung fallen könnten.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie viel Prozent des Mittelstands würden von dieser Regelung betroffen sein?

Gabriele Holzinger: Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, nach welchen Kriterien der Mittelstand definiert ist. Geht man nach der Empfehlung der EU Kommission zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen, würden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 50 Mio. ohnehin nicht zum Mittelstand zählen (unter Außerachtlassung der Mitarbeiterzahl).

Allerdings müssen grenzüberschreitende innerbetriebliche Transaktionen unabhängig von der Größe des Unternehmens dokumentiert werden. Wobei für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter EUR 50 Mio. die Pflicht zur Erstellung einer ausführlichen Stammdokumentation oder landesspezifischen Dokumentation (sog. Master File und Local File) entfällt. Demnach müssen auch mittelständische Unternehmen, die einen Jahresumsatz von unter EUR 50 Mio. erwirtschaften, ihre grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unternehmen dokumentieren.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Welche Mehrkosten entstehen durch die neue Regelung?

Gabriele Holzinger: Für die Unternehmen entstehen auf jeden Fall hohe neue Kosten. Die Behörde selbst rechnet mit einem Kostenaufwand für die erstmalige Erstellung der Standarddokumentation (Masterfile und Local File) für die Unternehmen in der Höhe von rund EUR 400.000,-. Für das Country-by-country Reporting sind zusätzlich rund EUR 200.000,- zu veranschlagen. Deloitte Österreich geht davon aus, dass diese Kosten durchaus hoch angesetzt sind. Durch effiziente, professionelle Vorbereitung und Planung können die Kosten sicher niedriger gehalten werden. Allerdings werden die laufenden Kosten in den Folgejahren für die Unternehmen ebenfalls einen finanziellen Mehraufwand mit sich bringen, der nicht zu unterschätzen ist.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie hoch ist der zeitliche Mehraufwand?

Gabriele Holzinger: Ebenso wie der finanzielle wird auch der zeitliche Mehraufwand durchaus beträchtlich sein. Bei der internationalen Dokumentation durch ein internationales Team ist von einer Projektdauer von mehreren Monaten auszugehen. Auch in der Folge wird das Reporting laufend zeitliche Ressourcen der Unternehmen binden.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie viele Unternehmen könnten Ihrer Meinung nach Probleme haben, allein die Kosten für den Mehraufwand zu tragen?

Gabriele Holzinger: Die finanzielle Belastung für die Unternehmen kann beachtlich sein. Vor allem die Kosten für die erstmalige Erstellung der Reportings können bis zu 1 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens ausmachen. Bei Branchen mit knapp bemessenen Margen sind solche Beträge nicht zu unterschätzen. Daher ist es den Unternehmen dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig auf den zeitlichen und vor allem auch finanziellen Mehraufwand einzustellen.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: 80.000 Euro soll die Strafe sein, wenn ein Unternehmen seine Daten nicht preisgibt. Ist das nicht erneut eine Bevorzugung der Großkonzerne, für diese wäre eine solche Summe doch durchaus tragbar?

Gabriele Holzinger: Die maximale Strafe von EUR 80.000,- ist gerade für große Unternehmen vorgesehen, die dem Country-by-country Reporting nicht nachkommen. Die Höhe der Strafe ist dabei primär nicht entscheidend. Alleine schon das Vorhandensein einer Strafe ist ein Anreiz, dass sich Unternehmen besonders bemühen die Gesetze einzuhalten. Grundsätzlich wird die überwiegende Zahl der Unternehmen ein Interesse daran haben, sich korrekt zu verhalten und mit den Behörden in gutem Einvernehmen zusammenzuarbeiten.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Bis wann soll das Gesetz verabschiedet werden?

Gabriele Holzinger: Anfang Mai ist der Entwurf des österreichischen Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes veröffentlicht worden. Die Begutachtungsfrist ist mit Ende Mai abgelaufen. Wann nun der Gesetzesentwurf dem Nationalrat vorgelegt werden wird, ist nicht sicher. Eine baldige Gesetzeswerdung ist aber sehr wünschenswert, da vom neuen Gesetz bereits Wirtschaftsjahre, die mit 1.1.2016 begonnen haben, betroffen sein werden.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wäre Österreich dann das erste Land mit einer solch weitgehenden Regelung?

Gabriele Holzinger: Aufgrund der Unterzeichnung des multilateralen Abkommens im Jänner 2016 ist Österreich – neben den anderen 31 Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben – verpflichtet, die OECD Bestimmungen über das Country-by-Country Reporting ins österreichische nationale Gesetz zu übernehmen. Österreich ist hiermit in bester internationaler Gesellschaft und eine baldige Umsetzung an sich auch im Sinne der Rechtssicherheit wünschenswert.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Zumindest die Veröffentlichung der Finanzdaten im Internet soll dem Gesetzesvorschlag zufolge nicht stattfinden. Die EU fordert dies jedoch

Gabriele Holzinger: Bei dieser Forderung handelt es sich erst einmal nur um einen Vorschlag. Dieser wird nicht nur von Österreich kritisch gesehen und es bleibt abzuwarten, was davon dann wirklich umgesetzt wird.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Droht Österreich hier eine Strafe von Seiten der EU?   

Gabriele Holzinger: Wie in der vorherigen Antwort angemerkt, handelt es sich bei der EU Richtlinie vorerst um einen Entwurf. Ob dieser Entwurf dann tatsächlich so umgesetzt wird, bleibt noch offen. Der Vorschlag einer Veröffentlichung der Finanzdaten im Zuge des Country-by-Country Reporting wird jedoch von vielen Seiten abgelehnt. Daher besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Regelung in einer finalen Version der Richtlinie nicht mehr enthalten ist. Sollte die Richtlinie tatsächlich in der jetzigen Form umgesetzt werden und Österreich die Bestimmung bezüglich der Veröffentlichung nicht aufnehmen, kann die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das auch Geldbußen zur Folge haben kann.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Ist der Gesetzesentwurf tatsächlich so konsequent, dass er, einmal verabschiedet, keine Schlupflöcher mehr lässt?

Gabriele Holzinger: Wie bei jedem Gesetz wird es auch beim Verrechnungspreisdokumentationsgesetz Auslegungs- und Interpretationsspielräume geben. So wird es später auch Nachschärfungen und Anpassungen geben. An sich ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen sich korrekt und gesetzeskonform verhalten wird.

Gabriele Holzinger ist Teil der Steuerabteilung des Beratungsunternehmens Deloitte in Wien. Holzinger ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin.

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