Am Dienstag wird der EuGH über eine Klage entscheiden, die slowenische Anleihehalter gegen ihre Enteignung im Jahr 2013 bei der Rettung der slowenischen Banken eingebracht haben. Der Fall beschäftigt mittlerweile auch einen slowenischen Sonderstaatsanwalt, der wegen Betrugs ermittelt. Im Zuge der Ermittlungen wurde unter anderem der Computer des Chefs der slowenischen Zentralbank beschlagnahmt, was EZB-Chef Mario Draghi veranlasste, den slowenischen Behörden mit einer Klage zu drohen.
Mit den Details der slowenischen Banken-Rettung wird sich der EuGH nicht befassen. Er wird lediglich feststellen, ob die EU-Kommission das Recht hat, die Enteignung von Anleihebesitzern als Voraussetzung für staatliche Gelder zur Bankenrettung zu verlangen.
Die Argumentation des Generalanwalts, der der EuGH in 80 Prozent der Fälle folgt, kommt zu dem Ergebnis, dass die EU-Kommission das nicht darf: In seinem Vortrag im Februar hielt der Generalanwalt fest, dass die Kommission keine bindende Anweisung geben könne, dass ein Haircut bei Anleihehaltern die Voraussetzung für eine staatliche Bankenrettung sei.
Der Generalanwalt beschäftigt sich nicht explizit mit der EU-Bankenrichtlinie BRRD. Diese sieht vor, dass nachrangige Gläubiger und Hybrid-Kapital bei einer Banken-Rettung zu beteiligen sind. Erst danach ist es in der sogenannten Haftungskaskade möglich, die Bank mit Steuergeldern zu retten.
Dieses Thema wird am 29. Juli interessant, wenn der nächste Stresstest für die europäischen Banken veröffentlicht wird. Italienische Banken wie die Monte dei Paschi di Siena (MPS) oder die Caixa Geral de Depositos aus Portugal dürften den Test nicht bestehen. Speziell bei der MPS ist die Angelegenheit delikat: Tausende kleine Gläubiger müssen um ihre Ersparnisse fürchten. Zwar fällt die Krise der MPS eigentlich nicht unter die BRRD, weil die Probleme nicht aus einer aktuellen Bedrohung im Finanzmarkt rühren, sondern ihre Ursache in der jahrelangen Verschleppung der Sanierung durch die italienische Regierung haben.
Doch die Einhaltung von europäischem Recht wird in vielen Bereichen nicht mehr besonders ernst genommen. Daher ist es denkbar, dass Italien mit dem Hinweis auf den EuGH-Spruch Steuergelder auch in die MPS pumpen könnte, um einen Aufstand der Sparer zu verhindern.
In Slowenien hat der Kampf der Sparer bereits eine erhebliche politische Dimension erreicht, wie die Intervention von Draghi zeigt. Italiens Ministerpräsident Matteo Renzi könnte daher versuchen, auch ohne die Zustimmung der EU-Kommission Steuergelder in die MPS zu pumpen.