Finanzen

Bankenpleite: Was passiert mit meinem Geld?

Es ist eine tiefe Angst vieler Menschen – die eigene Bank, der man sein Erspartes anvertraut hat, geht bankrott. Erfahren Sie hier, wie Ihr Geld bei einer Bankenpleite geschützt ist und bis zu welcher Summe die Banken für Ihr Geld garantieren.
25.12.2025 12:37
Lesezeit: 4 min
Bankenpleite: Was passiert mit meinem Geld?
Die Angst kennen viele Menschen – die Bank geht pleite und das Ersparte ist weg (Foto: iStock/ wildpixel). Foto: wildpixel

Bankenpleite: Die Funktionsweise der Einlagensicherung

Geht eine Bank insolvent, fragen sich die Anleger, was mit ihrem eingezahlten Geld passiert. Und nein – es gehen nicht alle Einlagen verloren. Die meisten Einlagen sind geschützt. Das geschieht durch die sogenannte Einlagensicherung.

Durch die Einlagensicherung einer Bank wird verhindert, dass bei einem Kollaps der Bank nicht in die Insolvenzmasse einfließen und das Geld den Einlegern garantiert ist. Die Einlagensicherung ist ein Mechanismus, der dafür sorgen soll, dass Ihre Einlagen im Falle eines Bankkollapses nicht Teil der Insolvenzmasse werden – und Sie Ihr Geld zurückbekommen. Dieser Entschädigungsmechanismus garantiert den privaten Bankkunden, dass ihre Gelder bis zu 100.000 Euro gesichert sind. Bei Gemeinschaftskonten von Eheleuten erhöht sich dieser Betrag auf 200.000 Euro jeweils für die betroffene Bank. Wer darüber hinaus Beträge vor der Insolvenz retten will, kann sein Geld auf mehrere Banken verteilen. Über diese gesetzliche Einlagensicherung werden sowohl Kontoguthaben als auch Festgelder und Spareinlagen geschützt.

Zusätzlich dazu gibt es noch für die privaten Banken über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und bei öffentlichen Banken über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes eine weitere Einlagensicherung. Sie geht weit über die gesetzliche Einlagenversicherung hinaus. Diese freiwilligen Einlagensicherungen sichern das Vermögen z. B. im Bereich privater Banken um ein Vielfaches der gesetzlichen Einlagensicherung ab.

Wie kommt man an sein Geld im Falle einer Bankeninsolvenz?

Steht eine Bankenpleite im Raum, wird zunächst über die Bafin geprüft, ob eine Insolvenz unvermeidbar ist. Wird dies bejaht, ist der sogenannte Entschädigungsfall eingetreten. In diesem Fall werden die Kunden der betroffenen Bank automatisch über die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken informiert. Die betroffenen Kunden werden also ermittelt und die Einlagenhöhe des jeweiligen Kunden wird ermittelt. Ist dies geschehen, überweist die Bank dann den jeweiligen Betrag auf ein anderes Kunde, das der Kunde der Einrichtung mitgeteilt hat.

Auch wenn Anleger mit Wertpapieren handeln, also z. B. mit Aktien oder Fondsanteilen, springt die gesetzliche Einlagensicherung ein. In diesem Fall liegt das Geld auf einem Verrechnungskonto, das ebenfalls durch die Einlagensicherung geschützt ist. Für die Wertpapiere, in denen das Geld angelegt ist im Depot, ist hingegen die Einlagensicherung nicht zuständig. Diese werden von der betroffenen Bank oder auch einem Aktienhändler ja nur treuhänderisch betreut. Sie sind deshalb von einer Insolvenz der Bank auch nicht betroffen und können vom Kunden zurückgefordert werden.

Was passiert mit dem Geld auf ausländischen Banken bei einer Insolvenz?

Die gesetzliche Einlagensicherung existiert grundsätzlich im gesamten Euro-Raum durch die jeweiligen nationalen Sicherungssysteme. Allerdings hat diese Absicherung nicht in allen Ländern des Euro-Raums die gleiche Qualität. Denn hier gilt: Die nationalen Sicherungssysteme können immer nur so zuverlässig funktionieren, wie die entsprechenden Staaten, die im Notfall diese Sicherung auch aus Steuermitteln finanzieren.

Entscheidend ist hierbei die Bonität eines Landes, die die Zahlungsfähigkeit eines Staates angibt – und hier gibt es durchaus große Unterschiede im Euro-Raum. Am sichersten ist in diesem Fall immer noch die deutsche Einlagensicherung.In vielen anderen Ländern hingegen ist es jedoch ungewiss, ob der Staat im Falle einer Bankeninsolvenz in der Lage ist und auch bereit ist, alle betroffenen Anleger zu entschädigen.

Bankenpleite: Welche Länder sind für eine ausländische Geldanlage empfehlenswert?

Neben Deutschland verfügen auch Länder wie die Niederlande, Norwegen und Dänemark über eine solide Bonität. Problematischer sieht es schon in Bulgarien, Rumänien und Portugal aus. Deshalb sollte man bei einer Geldanlage im Ausland immer auf die Bonität des jeweiligen Landes schauen und nur finanzstarke Länder in Betracht ziehen. Bei einzelnen Banken kommt es dann auch auch das individuelle Rating an. Banken und Staaten werden regelmäßig von großen Ratingagenturen bewertet. Beste Bewertungen sind dabei AAA oder auch AA. Vorsicht ist allerdings auch bei Ländern wie der Schweiz geboten, das diese nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Die Regeln für die Absicherung können dort also anders organisiert sein als Euro-Ländern. Auch finanzstarke Länder wie die Schweiz können deshalb auch für ausländische Anleger die Geldanlage kompliziert machen.

Die Bankenabwicklung als Alternative zur Insolvenz

Alternativ zur Insolvenz existiert auch ein Abwicklungsverfahren für Banken seit Anfang 2015, das gegenüber einem Insolvenzverfahren durchaus Vorteile hat. Gerade bei großen und systemrelevanten Banken, die stark vernetzt sind, kann eine Insolvenz einzelner Banken weitere Kreise ziehen und die gesamtwirtschaftliche Situation noch verschlechtern. Bei einer Insolvenz müssen Banken oft ihre Vermögenswerte unter Wert verkaufen und auch andere Banken und die Wirtschaft können in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn sie Forderungen gegen das Kreditinstitut haben oder auf dessen Dienstleistungen angewiesen sind. Durch die Abwicklung werden Dominoeffekte vermieden, sie steht jedoch nur den wirklich großen und systemrelevanten Banken zur Verfügung. Zuständig für eine Abwicklung grenzüberschreitender Banken ist in der Europäischen Bankenunion der einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB – Single Resolution Board). In Deutschland führt dieser in Zusammenarbeit mit der BaFin die Abwicklung für bedeutende Banken durch.

Bei einer Bankenabwicklung, bei der die Bank als sanierungsunfähig gilt, wird eine Abwicklung mit dem Ziel der geordneten Rückzahlung der Gelder eingeleitet.

Wie die Abwicklung einer Bank funktioniert

Für eine Abwicklung stehen besondere Instrumente zur Verfügung und sie wird mit eigenen Regeln und Verfahren durchgeführt. Hierzu gehören beispielsweise die Unternehmensveräußerung, die Vermögensverwaltungsgesellschaft die Gläubigerbeteiligung (Bail-in) und das Brückeninstitut.

Durch die Unternehmensveräußerung kann eine Abwicklungsbehörde das Bankinstitut (oder einzelne seiner Geschäftsbereiche) ohne Zustimmung der Anteilseigner an einen oder mehrere Käufer veräußern. Bei Einer Gläubiger- und Anteilseignerbeteiligung (Bail-in) wird nicht der Steuerzahler, sondern die Anteilseigner bzw. Gläubiger an den Verlusten einer Bank beteiligt..Dies soll verhindern, dass öffentliche Mittel für die Bankenrettung verwendet werden müssen. Das Ziel ist dabei, die Bank zu rekapitalisieren.Damit sollen die kritischen Funktionen der Bank für die Realwirtschaft und den Finanzmarkt aufrecht erhalten werden. Der Bail-in darf jedoch nur durchgeführt werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Abwicklung besteht.

Durch den Einsatz eines Brückeninstituts ist die Abwicklungsbehörde berechtigt, Anteile oder Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten des in Abwicklung befindlichen Instituts auf ein Brückeninstitut zu übertragen. Das Brückeninstitut hat ebenfalls das Ziel, den Zugang zu kritischen Funktionen zu erhalten. Ferner kann die Abwicklungsbehörde dann innerhalb von zwei Jahren entweder das Brückeninstitut oder Teile davon an privat Erwerber veräußern.

Mit einer Vermögensverwaltungsgesellschaft kann die Abwicklungsbehörde, die Gesamtheit oder Teile von Vermögenswerten, Rechten und Verbindlichkeiten der abzuwickelnden Bank ohne die Zustimmung der Anteilseigner auf eine extra zur Vermögensverwaltung gegründete Zweckgesellschaft übertragen.

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