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Edathy legt Geständnis ab: Verfahren eingestellt

Lesezeit: 2 min
02.03.2015 12:57
Sebastian Edathy gibt vor Gericht den Besitz von kinderpornografischem Material zu. Das Verfahren wird daraufhin gegen die Zahlung von 5.000 Euro eingestellt. Damit ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete nicht vorbestraft.
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Mit einem Geständnis im Kinderporno-Prozess hat der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy eine Verurteilung abgewendet. Gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro stellte das Landgericht Verden das Verfahren am Montag ein. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Am zweiten Verhandlungstag gab Edathy zu, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind. „Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe“, räumte Edathy am Montag in einer von seinem Rechtsanwalt Christian Noll vorgelesenen Erklärung ein. Edathy hatte die Vorwürfe bisher immer abgestritten (Video am Anfang des Artikels).

Die Strafkammer beschloss mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Edathy muss 5.000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Er ist damit nicht vorbestraft.

Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis des 45 Jahre alten Ex-Politikers als Voraussetzung für eine Einstellung gefordert. Grund dafür war nach Angaben von Staatsanwaltschafts-Sprecherin Kathrin Söfke das in diesem Fall besonders große Aufklärungsinteresse. Noll legte aber Wert auf die Feststellung, dass damit keine Schuldfeststellung verbunden sei. „Herr Edathy ist froh, dass es nun vorbei ist.“

Die Anklagebehörde hatte Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei.

Am ersten Verhandlungstag hatte Noll die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil immer wieder Inhalte aus den Ermittlungen in die Öffentlichkeit gelangten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich. Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wird wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt. Er soll Interna zum Fall Edathy und zum abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff an Journalisten gegeben haben.

Die Einstellung des Kinderporno-Verfahrens hilft dem Untersuchungsausschuss des Bundestages. Edathy könne sich nun dort nicht mehr auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen, sagte der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Michael Frieser (CSU) am Montag in Berlin. Wenn nun auch noch der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann für Klarheit sorgen würde, „statt sich hinter seinem Aussageverweigerungsrecht zu verstecken, wäre der Ausschuss der Wahrheit ein großes Stück näher“, sagte Frieser.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob und durch wen Edathy Ende 2013 vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden war. Das Gremium tagt an diesem Mittwoch das nächste Mal. Edathy hatte als Zeuge im Ausschuss ausgesagt, Hartmann habe ihm von den Ermittlungen berichtet. Hartmann bestreitet das und will davon abgesehen nicht aussagen.


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