Die Thematik reißt nicht ab. Wie das aktuelle Urteil eines Oberlandesgerichtes zeigt, wurde erneut ein großer Autohersteller (hier Volkswagen) zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dennoch wehren sich die Autohersteller noch immer – und auch die Politik lässt die Verbraucher im Stich. Daher ist jeder einzelne gehalten, hier sein Recht durchzusetzen.
Das OLG Koblenz (Urteil v. 12.06.2019, AZ 5 U 1318/18) hat entschieden, dass einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung Schadensersatz gezahlt werden muss.
Auch der BGH hat in einem Beschluss darauf hingewiesen, dass die unzulässige Abschaltvorrichtung einen Sachmangel darstellt.
Von diesem Dieselskandal sind tatsächlich mehr (Diesel- und Benzin-!)-Autobesitzer betroffen, als gedacht, denn, stellen Sie sich vor, Sie sind zu Besuch in einer Stadt, in der genau dieses Dieselverbot gilt, und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle. Was dann? Allein in Stuttgart gab es seit Februar bis zum heutigen Tag 133.113 Fahrzeugkontrollen.
Aber auch wenn ihr Auto nicht direkt von der Rückrufaktion betroffen ist, haben Benzin- und Dieselfahrzeugbesitzer die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Denn so gibt es zahlreiche fehlerhafte KFZ-Darlehens- und Leasingverträge, wie erst jüngst das LG München I (AZ 10 O 9743/18) zum Sixt Leasing entschied.
Auch Opel muss hunderttausende Benzin-Autos zurückrufen.
Das Kraftfahrtbundesamt hat einem Medienbericht zufolge gegen Opel einen Zwangsrückruf für Benziner-Modelle wegen zu hoher Abgaswerte verhängt. Ebenfalls muss Daimler nunmehr Fahrzeuge des Modells GLK 220 zurückrufen.
Dies zeigt ebenfalls, dass immer mehr Fahrzeuge und Hersteller von dem Skandal betroffen sind.
Sie können Ihre Ansprüche kostenlos geltend machen, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen – welche in manchen Fällen auch noch nachträglich abgeschlossen werden kann bzw. möglicherweise mittels Prozesskostenhilfe. Lassen Sie hier Ihre Ansprüche kostenlos prüfen: www.diesel-auto-opfer.de/