Technologie

Urteil: Einbetten von Videos im Internet bleibt erlaubt

Fremde Videos auf der eigenen Homepage einzubetten ist legal. Der Vorgang stelle keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn das Video im Internet frei zugänglich war, entschied der Bundesgerichtshof. Die Klage eines Videoproduzenten wurde abgewiesen, der einem Konkurrenten die Nutzung seines Videos untersagen wollte.
09.07.2015 17:00
Lesezeit: 1 min

Das Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Webseite stellt unter Umständen keine Urheberrechtsverletzung dar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Den Richtern lag die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter herstellt. Die Firma hatte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung produziert. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten hatten dann den Film, der mittlerweile auf YouTube zu finden war, auf ihrer eigenen Webseite eingebaut.

Beim Einbetten, auch Framing genannt, werden Videos, Fotos oder Textnachrichten in eine Webseite eingebettet. Sie können dann auf der Seite direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der Webseite, auf der diese Inhalte hochgeladen wurden - in konkreten Fall YouTube.

Framing stellt dem BGH zufolge dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhaber im Internet für alle zugänglich war.

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