„Angesichts der jüngsten Wendung der Ereignisse auf dem Markt, hat Consob (italienische Börsenaufsicht, Anm. d. Red.) beschlossen, das Verbot von Leerverkäufen auf Aktien im Banken- und Versicherungsbereich wieder einzuführen“, hieß es in einer Erklärung der italienischen Regulierungsbehörde. Zuletzt verhängte Consob ein solches Verbot im August vergangenen Jahres. Nur eine Stunde später hat auch die spanische Regulierungsbehörde ein Verbot von Leerverkäufen verhängt – aber auf alle Aktien und für einen Zeitraum von drei Monaten.
Dieses Verbot von Leerverkäufen wird meist umgesetzt, wenn die Aktienmärkte eines Landes ins Trudeln geraten. Damit soll versucht werden, Spekulanten fernzuhalten. Short-Selling, Leerverkäufe, sind eine Form der Börsenspekulation, bei der Verkäufer Wertpapiere zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft, obwohl sie sich noch nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Fällt der Kurs des Wertpapiers zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Liefertermin, kann der Spekulant die Papiere günstiger einkaufen und zum vorher festgelegten Preis mit Gewinn verkaufen.