Deutschland

ESM: Bundeskabinett billigt Erklärung zur Haftungsobergrenze

Wie das Bundesverfassungsgericht geforderte hatte, ist die Haftungsobergrenze für Deutschland nun auch 190 Milliarden Euro festgelegt- steigt diese bedarf es einer Zustimmung des Bundstages. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Erklärung gebilligt. Anfang Oktober kann der ESM von den europäischen Finanzministern nun endgültig ratifiziert werden.
26.09.2012 10:35
Lesezeit: 1 min

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Am Mittwochmorgen hat das Bundeskabinett die letzten notwendigen Schritte unternommen, um die Ratifizierung des ESM in Deutschland anzuschließen. Das Kabinett billigte eine Erklärung, die besagt, dass die Haftungsobergrenze des ESM nicht ohne Zustimmung des Bundestages über die vereinbarten 190 Milliarden Euro hinaus ansteigen darf.

Am Nachmittag wird der Bundestag über die gebilligte Erklärung informiert. Eine zusätzliche Abstimmung durch den Bundestag ist nicht vorgesehen. Das Parlament erachtete es, Reuters zufolge, nicht als notwendig erneut darüber abzustimmen, da die Erklärung letztlich festschreibe, was im ESM-Vertrag stehe.

Demzufolge ist die Ratifizierung des ESM in Deutschland soweit abgeschlossen, die Ratifizierungsurkunde kann hinterlegt werden. Am 8. Oktober werden die Finanzminister der beteiligten Länder den ESM gemeinsam ratifizieren, so dass dieser endgültig in Kraft treten kann.

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