Wirtschaft

Digitale Abhängigkeit: Europa im Schatten US-amerikanischer Tech-Konzerne

Europa ist bei Cloud-Diensten, Bürosoftware und sozialen Netzwerken stark von US-Firmen wie Microsoft, Google, Amazon, Apple und Meta abhängig. Experten warnen, dass politische Entscheidungen in Washington die digitale Infrastruktur und wirtschaftliche Abläufe in Europa kurzfristig massiv beeinträchtigen könnten. Während Politiker über digitale Souveränität sprechen, zeigen konkrete Szenarien, wie schnell europäische Unternehmen und Verwaltungen von US-Exportkontrollen, Präsidialerlassen oder Compliance-Regeln betroffen sein könnten – und wie weit die Unabhängigkeit von amerikanischer Technologie noch entfernt ist.
12.01.2026 08:43
Lesezeit: 3 min
Digitale Abhängigkeit: Europa im Schatten US-amerikanischer Tech-Konzerne
Experten warnen: US-Konzerne wie Microsoft und Google könnten Europas digitale Infrastruktur lahmlegen. Wie real ist die Gefahr und was unternimmt Europa für digitale Souveränität? (Foto: dpa).

Streit über die Nato-Finanzierung, Strafzölle, Ukraine-Hilfen, jetzt Grönland - unter Donald Trump taumeln die Beziehungen zwischen den USA und Europa von einer Krise zur nächsten. Mit diplomatischer Akrobatik versuchen die Europäer, den oft unberechenbaren US-Präsidenten immer wieder auf ihre Seite zu ziehen. Laute Kritik spart man sich lieber, wie auch nach der Militäraktion in Venezuela. Zu groß ist die Angst, dass ein offener Konflikt mit Washington die Lage nur noch schlimmer macht. Denn die USA sitzen am längeren Hebel.

Europa digital den Saft abstellen?

Was wäre beispielsweise, wenn die USA dafür sorgen sollten, dass ihre Tech-Konzerne Microsoft, Google, Amazon, Meta (Facebook/Instagram/Whatsapp) und Apple Deutschland oder Europa quasi digital den Saft abstellen würden? Dieses Szenario wird im Newsletter „Tagesanbruch“ des Nachrichtenportals „t-online“ entworfen - und es klingt düster.

Das könnte theoretisch nicht nur bedeuten, dass Whatsapp lahm liegt, das neueste Strandfoto bei Instagram nicht mehr hochgeladen werden kann oder Bestellungen bei Amazon nicht mehr möglich wären. Viel schlimmer: In vielen Fällen wäre auch geschäftlicher E-Mail-Verkehr betroffen, Kalendereinträge würden nicht mehr funktionieren, Dokumente wären nicht mehr abrufbar, der Zugriff auf Geschäftsdaten in der Cloud wäre gestört. Denn viele Unternehmen nutzen nun einmal Office von Microsoft, und auch die Cloud-Dienste von Amazon, Microsoft und Google dominieren hier den Markt.

„Digitale Erpressbarkeit kein theoretisches Risiko mehr“

Die mittlerweile vielzitierte digitale Erpressbarkeit sei schon lange kein theoretisches Risiko mehr, sagt der IT-Rechtler Dennis-Kenji Kipker von der Hochschule Bremen der Deutschen Presse-Agentur. „Zumindest punktuell und in kritischen Funktionen könnten die USA direkt über Politik, Exportkontrollen und Sanktionsrecht oder indirekt über die Compliance-Vorschriften großer US-Anbieter Deutschlands digitale Leistungsfähigkeit spürbar beeinträchtigen.“

Ein Szenario, in dem Deutschland insgesamt und von einem Tag auf den anderen digital handlungsunfähig werde, halte er hingegen für weniger realistisch, weil kritische Basisinfrastrukturen heterogen seien und es durchaus Redundanzen und Workarounds gebe. Dennoch werde man sich in Zukunft grundsätzlich darauf einstellen müssen, „dass der eine oder andere Dienst, auf den wir uns bislang immer verlassen haben, vielleicht stunden- oder tageweise nicht funktioniert oder deutlich langsamer als gewohnt läuft“. So entstehe auch die „digitale Erpressbarkeit, die schon lange kein theoretisches Risiko mehr ist.“

Geht das überhaupt?

Trevor H. Rudolph, der im Weißen Haus in der zweiten Amtszeit von Barack Obama mit für Cybersicherheit verantwortlich war, warf bereits im August die Frage auf, ob es für eine US-Regierung überhaupt möglich wäre, Europäern den Zugang zu amerikanischen Cloud-Diensten zu kappen. Seine Antwort in einem damals veröffentlichten Meinungsartikel: „Ja - zumindest kurzfristig.“

Ein Weg für einen US-Präsidenten wäre aus Sicht von Rudolph, auf das Notstandsgesetz IEEPA zurückzugreifen, das Trump auch als Grundlage für seinen Zoll-Rundumschlag bemühte. Laut dem International Emergency Economic Powers Act kann der Präsident durchgreifen, wenn es eine „außerordentliche Bedrohung“ für Sicherheit oder Wirtschaft der USA gibt. Darüber, ob das bei den Zöllen angebracht war, entscheidet gerade das Oberste Gericht der USA. Trump und Vizepräsident JD Vance verurteilten derweil bereits europäische Digitalgesetze als Attacke auf amerikanische Interessen.

Viele Druckmöglichkeiten

Die US-Regierung könnte alternativ zu Exportkontrollen greifen. Durch Ausfuhrverbote verlor bereits etwa der chinesische Smartphone-Anbieter Huawei den Zugang zu Google-Diensten und Chips aus dem Westen. Zudem dürfte die Drohung, dass US-Technologiekonzerne lukrative Staatsaufträge zu Hause verlieren, sie gefügiger machen, mutmaßte Rudolph.

Auch Professor Rüdiger Weis von der Hochschule für Technik Berlin (BHT) warnt: „Aus technologischer Sicht würde bereits ein Präsidialerlass selbst für eine nur kurzzeitige Unterbrechung der US-Cloud-Dienste Deutschland wirtschaftlich und verwaltungstechnisch digital ernsthaft beeinträchtigen, wenn nicht sogar handlungsunfähig machen.“

Washington will allerdings Tech-Dominanz

Ein Gegenargument zu solchen Bedrohungsszenarien wäre, dass Trumps Regierung das Ziel verfolgt, die Welt vorrangig auf amerikanischer Technologie laufen zu lassen. Selbst die Androhung einer Digital-Blockade würde die seit Jahren schwelenden Versuche, sich aus der Abhängigkeit zu lösen, neu anfachen.

Nvidia-Chef Jensen Huang setzte jüngst mit dem Argument, dass die USA nicht selbst den Boden für die Entstehung neuer Rivalen bereiten sollten, sogar die Erlaubnis für die Lieferung leistungsstärkerer KI-Chips nach China durch. Doch es bleibt die Frage, ob man in den USA die Europäer überhaupt für fähig hält, konkurrenzfähige Alternativen zu entwickeln.

Weit entfernt von digitaler Souveränität

In Europa wird zwar schon lange über sogenannte digitale Souveränität diskutiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron im Herbst machten bei einem Digitalgipfel in Berlin einen neuen symbolischen Vorstoß dafür. Aber von Unabhängigkeit von den USA - wenn so etwas überhaupt erreichbar ist - ist Europa weit entfernt. So verhallten etwa Versuche, eine europäische Suchmaschine als Alternative zu Google zu etablieren, bei den Nutzern.

Merz kündigte an, bei der Beschaffung von Technologie stärker auf europäische Produkte zu setzen. Die Bundesverwaltung werde dies noch viel stärker tun. „Wir machen den Staat zum Ankerkunden für souveräne Arbeitsmittel in der öffentlichen Verwaltung.“

Als Vorreiter in Deutschland gilt Schleswig-Holstein. Das Bundesland im Norden ersetzt in der Verwaltung bereits Microsoft-Programme wie Outlook, Excel oder Word durch andere Systeme. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) warb am Mittwoch in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ noch einmal dafür. „Wir sind das einzige Bundesland, wahrscheinlich weltweit das einzige Land, was alles aus Landesbehörden rausgeschickt hat, was mit diesen Tech-Konzernen verbunden ist, damit wir von denen nicht mehr infiltriert werden“, sagte der CDU-Politiker und sprach sich gleichzeitig für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige aus, wie es in Australien gilt.

„Komplett abhängig“

Von Experten bekommt der bisherige Fortschritt schlechte Noten. „Deutschland ist in Verwaltung und Wirtschaft komplett abhängig von amerikanischen Digital-Unternehmen“, sagt etwa der ehemalige Direktor des Hasso-Plattner-Instituts, Christoph Meinel. Dass im wirtschaftlichen Wettbewerb die besten Tools eingesetzt werden, sei jahrelang kein Problem in der freien Welt gewesen. „Im Zeitalter von Trump ist darauf aber kein Verlass mehr.“

Auch BHT-Experte Weis äußert sich skeptisch mit Blick auf die europäischen Handlungsoptionen: „Die schon lange bestehenden tiefgreifenden Eingriffsmöglichkeiten der US-Behörden versuchte die EU, über rechtliche Rahmenverträge zu beschränken. Die geschlossenen Digitalvereinbarungen werden von der aktuellen US-Regierung als wenig bindend angesehen und nun ganz zur Disposition gestellt.“

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