Deutschland

Thüringen: Verfassungsrichter schmettern Volksbegehren ab

Lesezeit: 1 min
10.04.2013 18:55
Das Verfassungsgericht in Thüringen hat ein Volksbegehren gestoppt. Die Initiative wollte die Einmalbeträge bei Straßenbau und Abwasseranlagen abschaffen. Das Volksbegehren wurden von der Partei Die Linke offenbar sehr dilettantisch vorbereitet. Schade.
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Volksbegehren haben es schwer in Deutschland. Das zeigte sich nun in Thüringen, wo eine Bürger-Iniative vom Verfassungsgericht des Landes abgeschmettert wurde.

25.000 Unterschriften sammelte die „Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben“ und überreichte diese dem Thüringer Innenministerium im August 2011. Doch die Landesregierung verlangte eine Prüfung durch das Verfassungsgericht Thüringen. Am Mittwoch erklärten nun die Richter das  Volksbegehren für verfassungswidrig.

Das Volksbegehren wollte erreichen, dass die Einmalbeträge auf Abwasseranlagen und Straßenbau wegfallen. Stattdessen sollten die Investitionskosten beim Straßenbau durch eine Infrastrukturabgabe und beim Abwasser mittels einer verbraucherabhängigen Gebühr finanziert werden. Ob derartige Gebühren bzw. Abgaben tatsächlich erhoben werden, sollten die Kommunen anschließend selbst entscheiden können.

Verstoß gegen Verfassung

Dem Verfassungsgericht zufolge verstoße dieser Vorschlag jedoch gegen den Abgabenvorbehalt der Thüringer Landesverfassung (Art. 82 Abs.2). Dieser sieht vor, dass Volksbegehren, die darauf abgerichtet sind, „abgabenrechtliche Regelungen zu erlassen, aufzuheben und zu ändern“, unzulässig seien, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Irreführende Behauptungen

Darüber hinaus verwies das Gericht darauf, dass die Begründung des Volksbegehrens nicht den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen standhalte. Es gebe keine angemessene Information über die „zur Abstimmung gestellten Regelungen sowie deren Bedeutung und Tragweite“, so das Urteil. „Die Begründung enthält irreführende und unrichtige Behauptungen, die zu einer Verfälschung des Abstimmungsergebnisses führen können.“ Auch eine Aufklärung der Bürger über die Folgekosten einer geforderten Rechtsänderung sei nicht gegeben, so die Richter.

Die Betrieber des Volksbegehrens sind allerdings keine ahnungslosen Bürger, sondern vor allem Mitglieder der Partei Die Linke. Es ist schon eine Ironie der Geschichte, dass die Nachfolgepartei der SED die Bürger mobilisieren will, um bei den Steuern und Abgaben etwas zu ändern - und vom Verfassungsgericht eine Abfuhr erhält. Aus den verschwundenen SED-Milliarden hätte man eigentlich einen Verfassungsrechtler bezahlen können, der das interessante Begehren so gestaltet hätte, dass es rechtlich wasserdicht ist - und nicht schon beim ersten Lesen durch die Verfassungsrichter eher Heiterkeit auslöst.

So bestätigt das Urteil lediglich, was ohnehin alle wissen: Der Staat ist Herr im Haus, wenn es um die Steuern geht. Das war in der DDR allerdings auch nicht anders.


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