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Neues Gesetz verbietet Deutschland Wirtschaftsspionage

Lesezeit: 2 min
22.10.2016 03:09
Das neue BND-Gesetz verbietet dem deutschen Geheimdienst Wirtschaftsspionage. Die US-Dienste dürfen dagegen weiter deutsche Unternehmen ausspionieren.
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Nach den Enthüllungen über seine umstrittene Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA gelten für den Bundesnachrichtendienst (BND) künftig präzisere Regeln für das Ausspähen von Zielen im Ausland. Für die NSA hat es dagegen bis zum heutigen Tag keine Konsequenzen gegeben. US-Präsident Barack Obama hatte lediglich versprochen, dass das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht mehr abgehört wird.

Das Gesetz verbietet dem BND ausdrücklich Wirtschaftsspionage, ebenso das gezielte Ausspähen befreundeter Staats- und Regierungschefs. Diese Regelung dürfte dazu führen, dass Deutschland gegen ausländische Spionage im Wirtschaftsbereich ins Hintertreffen gerät. Die US-Dienste etwa betreiben die Spionage seit Jahrzehnten und haben sich bisher keine Begrenzungen auferlegt, um diesen Wettbewerbsvorteil aufzugeben.

Die neuen Regeln für den BND werden darüber hinaus die Möglichkeiten der US-Dienste stärken: Nach Einschätzung von Geheimdienstexperten, die den Deutschen Wirtschafts Nachrichten vorliegen, können nur die Amerikaner die umstrittenen Selektoren technologisch bedienen. Die Rolle der deutsche Dienste ist in diesem Fall auf die Rolle von Zulieferern beschränkt. Die Weitergabe von Informationen über deutsche Staatsbürger an befreundete Dienste kann demnach nicht mehr wirksam kontrolliert werden.

Kontrolliert werden soll die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland durch den BND künftig von einem Gremium aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt. Wie sich dieses Gremium einen Einblick in die tatsächlich über die Selektoren erfassten Personen verschaffen will ist unklar.

Mit der BND-Reform sei die Abwägung zwischen den Befugnissen der Sicherheitsbehörden und den Grundrechten der Bürger gelungen, sagte die CDU-Abgeordnete Nina Warken. Mit dem Gesetz werde die Konsequenz aus der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages gezogen. Warken verteidigte dabei die Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Diensten wie der NSA. Der Mann in Chemnitz, von dem die Ermittler sagen, er sei Syrer gewesen, sei in Sachsen schließlich "nicht mit schönen Sonntagsreden" sondern mit Hilfe "unserer amerikanischen Freunde" gefasst worden.

Der SPD-Abgeordnete Christian Flisek sagte, dass der BND bei der Überwachung von Internet- und Telekommunikationsdaten im Ausland bislang "in einer völligen Dunkelkammer" agiert habe. Das ändere sich nun. Flisek verwies auch auf den stärkeren Schutz, den Bürger und Einrichtungen in der Europäischen Union künftig genießen.

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner kritisierte dagegen, dass die Rechtslage an die Wünsche des Geheimdienstes angepasst werde. "Und das bedeutet anlasslose Massenüberwachung."

Auch Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz beklagte, dass die verfassungswidrige Praxis des BND andauere. Die Suchbegriffe, nach denen der Geheimdienst die Internetkommunikation durchforste, hätten in 90 Prozent der Fälle nichts mit Terrorismus zu tun. Dadurch würden die Grundrechte von Deutschen missbraucht. "Unsere Verfassung ist kein Störfaktor beim Kampf gegen den Terrorismus, sondern die Grundlage dafür."

Die Erfassung von Daten deutscher Staatsbürger durch den BND ist grundsätzlich unzulässig. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Geheimdienst bei seiner Überwachung auch die Kommunikation von Deutschen ins Netz geht. Ein Filtersystem soll dafür sorgen, solche Verkehre zu erkennen und unverzüglich zu löschen. Eine Garantie gibt es aber nicht.

In einem weiteren Gesetz beschloss der Bundestag, dass das für die Geheimdienstüberwachung zuständige Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) einen Ständigen Bevollmächtigten mit eigenem Arbeitsstab bekommt. Der neue Posten soll eine wirksamere Kontrolle von BND, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst durch die Volksvertreter sicherstellen.

Der Linken-Abgeordnete André Hahn äußerte allerdings die Befürchtung, dass bestimmte Akten künftig nur noch dem Bevollmächtigten übergeben werden. Auf die Besetzung des Mitarbeiterstabes werde die Opposition keinen Einfluss haben. Der PKGr-Vorsitzende Clemens Binninger (CDU) sagte dagegen, dass es darum gehe, die parlamentarische Kontrolle dauerhaft auf ein seriöseres Niveau zu heben.

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