Finanzen

EU untersucht Steueroasen Luxemburg und Niederlande

Die EU-Kommission untersucht derzeit die Steuerregime in Luxemburg und den Niederlanden.
07.03.2019 17:10
Lesezeit: 1 min
EU untersucht Steueroasen Luxemburg und Niederlande
05.06.2018, Belgien, Brüssel: Der niederländische König Willem-Alexander (l-r), Belgiens König Philippe und Großherzog Henri von Luxemburg gehen auf dem Kunstberg anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Benelux-Union. Foto: picture alliance / Laurie Dieffe

Die EU-Kommission nimmt die steuerliche Behandlung des finnischen Nahrungsmittel- und Verpackungsherstellers Huhtamäki in Luxemburg unter die Lupe. Es bestehe der Verdacht, dass Luxemburg dem Unternehmen "einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft" habe, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag.

Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit der "LuxLeaks"-Affäre von Ende 2014.

Wie in ähnlichen Fällen zuvor stehen sogenannte Steuervorbescheide im Zentrum der Untersuchung: Die luxemburgischen Behörden sollen Huhtamäki per Steuervorbescheid gestattet haben, fiktive Zinszahlungen von seiner Besteuerungsgrundlage abzuziehen. Dadurch seien die zur Besteuerung veranschlagten Gewinne deutlich niedriger ausgefallen, erklärte die Kommission.

Die Existenz derartiger Absprachen des luxemburgischen Fiskus mit Unternehmen war 2014 durch die sogenannten "LuxLeaks" enthüllt worden. Konzerne wie der US-Versandhändler Amazon und der Fastfoodriese McDonald's hatten in Luxemburg so jahrelang kaum Steuern gezahlt. In der Folge der Enthüllungen verpflichtete die EU-Kommission unter anderem Amazon und den italienische Autobauer Fiat zu Steuernachzahlungen in Millionenhöhe.

Die Praxis wurde nicht nur in Luxemburg angewandt, sondern etwa auch in den Niederlanden. Derzeit laufen weitere bislang nicht abgeschlossene Prüfverfahren der Kommission gegen die schwedische Möbelhauskette Ikea und den Sportartikelhersteller Nike. Beiden Unternehmen hatten die niederländischen Behörden per Steuervorbescheid mutmaßlich unrechtmäßige Vorteile beschafft.

Der rechtliche Hebel der Kommission basiert in diesen Fällen allerdings nicht auf Vorgaben zur Steuergerechtigkeit, sondern auf dem Wettbewerbsrecht. Die Behörde kann also lediglich die Sonderbehandlung einzelner Unternehmen durch Staaten verbietet. Im Fall von McDonald's kam die Kommission so zu dem Schluss, dass kein "selektiver Vorteil" gewährt worden war. Der Konzern musste nichts nachzahlen.

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