Finanzen

Aufsicht verschärft Kapital-Anforderungen für Versicherer

Lesezeit: 1 min
06.04.2017 02:39
Die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA verschärft die Vorschriften für die Berechnung der Kapitalanforderungen in der Branche.
Aufsicht verschärft Kapital-Anforderungen für Versicherer

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Versicherer und Rückversicherer in Europa sollen laut Reuters von 2018 an mit einem geringeren Langfrist-Zinssatz kalkulieren müssen, wenn es um die Unterlegung von Garantien und anderen Verpflichtungen mit Kapital geht, wie die EIOPA am Mittwoch in Frankfurt mitteilte. Das bedeutet, dass die Versicherer etwa für lang laufende Leben- und Rentenversicherungen tendenziell mehr Eigenmittel vorhalten müssen. Die EIOPA hält die praktischen Auswirkungen für gering: Bei einem Praxistest unter 133 Versicherern habe sich gezeigt, dass die Solvabilitätsquote durch die Änderungen kaum sinke.

Der deutsche Branchenverband GDV kritisierte den Vorschlag der EU-Aufseher: „Für diese Kurzatmigkeit besteht keinerlei Veranlassung“, erklärte Geschäftsführer Axel Wehling. Eine Behörde dürfe sich nicht einfach über die Ergebnisse einer politischen Einigung hinwegsetzen. EIOPA-Chef Gabriel Bernardino sagte dagegen, die Neuregelung schaffe eine „Balance“, die allzu abrupte Änderungen vermeide und den Unternehmen erlaube, sich an ein verändertes Zinsumfeld anzupassen, ohne den Schutz der Versicherten zu vernachlässigen.

Die Europäische Union hatte 2015 ursprünglich eine „Ultimate Forward Rate“ (UFR) als langfristigen risikofreien Zinssatz von 4,2 Prozent festgelegt, als sie das Regelwerk „Solvency II“ für die Versicherer umsetzte. Seither hätten sich aber die Zinserwartungen massiv geändert, räumte die EIOPA ein. Nun hält sie für Verpflichtungen in Euro 3,65 Prozent für den richtigen Abzinsungsfaktor, für den Schweizer Franken sind es sogar 2,65 Prozent. Für 2018 will die EIOPA die UFR aber auf 4,05 Prozent festlegen, weil sie sich um nicht mehr als 0,15 Prozentpunkte pro Jahr verändern soll.

Maßstab für die Kapitalpuffer ist der risikofreie Zins, der sich in der Regel aus den Marktpreisen für Staatsanleihen und Zinsswaps errechnet. Für die fernere Zukunft fehlt aber dieser Maßstab, weil es keine entsprechenden liquiden Papiere gibt. Die Aufseher gehen deshalb hilfsweise davon aus, dass sich der Zins über 60 Jahre der UFR annähert. Diese hängt von realen Zinsen in der Vergangenheit und den Inflationserwartungen der Notenbank ab.


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