Politik

Deutsche Unternehmen fürchten Strafrecht der EU

Die von der EU geforderten Sammelklagen könnten vielen Unternehmen schweren Schaden zufügen.
14.04.2018 23:07
Lesezeit: 3 min

In einem Gastbeitrag in der aktuellen Ausgabe des Magazins Die News kritisiert der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger, die im Koalitionsvertrag angelegte Einführung eines Unternehmensstrafrechts, weil es Massenklagen durch die Hintertür ermöglicht und insbesondere für Familienunternehmen zum unkalkulierbaren Risiko wird.

„Wirtschaftskriminalität muss ganz klar bekämpft werden, doch schon heute führt der Staat ein scharfes Schwert, um Wirtschaftsvergehen zu sanktionieren. Über das Ordnungswidrigkeitenrecht etwa können empfindliche Geldbußen verhängt werden. Prominenteste Beispiele sind Kartellverfahren bei Preisabsprachen. Auch kann die Gewerbeaufsicht etwa jeden Produktionsbetrieb schließen, der gegen Umweltrichtlinien verstößt, und jede Gaststätte, die Lebensmittelgesetze nicht einhält“, betont Wolfgang Steiger.

Ein Unternehmensstrafrecht würde mehr Bürokratie in Unternehmen hervorrufen, denn die Sorge, durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stigmatisiert zu werden, ist groß. „Ist ein Unternehmen erst einmal Gegenstand eines solchen Ermittlungsverfahrens führt die mediale Berichterstattung in der Regel zu öffentlichen Vorverdächtigungen und einem nicht mehr zu korrigierenden Imageschaden, und zwar unabhängig davon, ob sich der Verdacht als begründet herausstellt“, erklärt Wolfgang Steiger. Ob das Strafrecht zu einer größeren Rechtstreue führe, sei darüber hinaus offen. „Anstatt Unternehmen durch ein Unternehmensstrafrecht in die Ecke zu stellen, sollte man sich lieber an die dringend notwendige Unternehmenssteuerreform machen, die dem Mittelstand eine Chance gibt, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten.“

Die EU-Kommission will zweieinhalb Jahre nach der Aufdeckung des Volkswagen-Abgasskandals mit der Einführung von europaweiten Sammelklagen den Verbraucherschutz stärken. In künftigen Fällen von „Massenschäden“ könnten damit Verbraucherschutzorganisationen und andere Verbände stellvertretend für geschädigte Kunden gegen Unternehmen vor Gericht ziehen, so Reuters unter Berufung auf einen Entwurf für eine Verbraucherschutzrichtlinie, den die Kommission am kommenden Mittwoch beschließen wolle. Unklar ist, wann EU-Parlament und EU-Rat darüber beraten sollten.

Europäische Unternehmen sehen die Einführung von Sammelklagen in der EU kritisch. "Es gibt keinen Grund für uns, das amerikanische Sammelklagen-System zu kopieren, in dem Ansprüche ohne Verbrauchermandat vorgebracht werden können", sagte der Geschäftsführer des Europäischen Unternehmerverbands Business Europe, Markus Beyrer, der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Die Erfahrungen aus den USA hätten gezeigt, dass Verbraucher in den meisten Fällen leer ausgingen und nur Anwaltskanzleien profitierten.

In den USA sind Sammelklagen für Anwälte ein lukratives Geschäftsmodell. Viele Kanzleien haben sich dort auf Massenverfahren gegen Konzerne und Institutionen spezialisiert, sodass es eine regelrechte Klageindustrie gibt.

Der Entwurf Justizkommissarin Vera Jourova geht deutlich über Pläne von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) für eine Musterfeststellungsklage hinaus, die das Bundeskabinett in Berlin noch im April billigen soll. Den EU-Plänen zufolge sollten die Verbände in bestimmten Fällen auch Schadenersatzansprüche einklagen können. Voraussetzung ist dem Bericht zufolge, dass der Schaden in den Einzelfällen vergleichbar und die Identität und die Zahl der betroffenen Kunden bekannt ist. In Deutschland sollten Verbände dagegen nur gerichtlich klären lassen können, ob ein Unternehmen ein Verschulden treffe. Verbraucher müssten anschließend ihre Ansprüche individuell einklagen.

Steiger sieht jedoch erhebliche Probleme, insbesondere für den deutschen Mittelstand: „Ein Unternehmensstrafrecht würde mehr Bürokratie in Unternehmen hervorrufen, denn die Sorge, durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stigmatisiert zu werden, ist groß. Ist ein Unternehmen erst einmal Gegenstand eines solchen Ermittlungsverfahrens führt die mediale Berichterstattung in der Regel zu öffentlichen Vorverdächtigungen und einem nicht mehr zu korrigierenden Imageschaden, und zwar unabhängig davon, ob sich der Verdacht als begründet herausstellt. Ob das Strafrecht zu einer größeren Rechtstreue führt, ist darüber hinaus offen. Anstatt Unternehmen durch ein Unternehmensstrafrecht in die Ecke zu stellen, sollte man sich lieber an die dringend notwendige Unternehmenssteuerreform machen, die dem Mittelstand eine Chance gibt, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten.

Während Staaten wie die USA, Großbritannien, Frankreich und China die Notwendigkeit erkennen, ihre Steuersysteme zu reformieren, ist das deutsche Steuerrecht immer weniger zeitgemäß. Es wird vielmehr immer schärfer, gerade was Transparenz und Mitwirkung der Steuerpflichtigen angeht. Ein gutes Beispiel dafür ist die aktuell diskutierte Pflicht für Steuerberater, Steuergestaltungsmodelle ihrer Mandantschaft anzuzeigen. Wieder werden Unternehmen pauschal kriminalisiert. Dabei wird der deutlich überwiegende Anteil von steuerehrlichen und kooperativen Unternehmen mit den wenigen Unternehmen in einen Topf geworfen, die aggressive und tatsächlich zweifelhafte Steuerplanung betreiben. Die erdrosselnden Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten sind im Hinblick auf die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts mehr als schädlich.“

Deutschland brauche nach Einschätzung des CDU-Wirtschaftsrats kein Unternehmensstraffrecht oder eine Meldepflicht für steuerliche Gestaltungen. Steiger: „Was wir brauchen, ist eine große Unternehmenssteuerreform. Und wann kommt endlich die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags? Wann werden im Rahmen des Einkommensteuertarifs die kalte Progression, der Mittelstandsbauch und die viel zu niedrige Schwelle des Spitzensteuersatzes korrigiert? Anstatt unseren Unternehmen weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen, sollten wir dafür sorgen, dass sie auch künftig im internationalen Wettbewerb bestehen können und ihre Mitarbeiter mehr Netto vom Brutto haben.“

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