Finanzen

Cum-Ex-Geschäfte: Erste Anklagen gegen deutsche Händler erhoben

In Deutschland wurden am Dienstag zum ersten Mal Anklagen wegen mutmaßlicher Betrügereien mit Dividendensteuern erhoben.
22.05.2018 14:48
Lesezeit: 2 min

In Deutschland soll es erstmals zu einem Strafprozess wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte kommen. Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den Rechtsanwalt Hanno Berger und fünf ehemalige Händler der HypoVereinsbank (HVB) wegen schwere Steuerhinterziehung erhoben. Sie sollen dem Fiskus mit umstrittenen Tricks mit Dividendenpapieren einen Schaden von mehr als 100 Millionen Euro zugefügt haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag mitteilte. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Bei den Steuertricks gilt Berger als einer der Schlüsselfiguren. Seit Ermittler 2012 sein Frankfurter Büro und seine Wohnungen durchsucht hatten, lebt er in der Schweiz. Der 67-Jährige hat die Vorwürfe wiederholt bestritten. Am Dienstag lehnte Berger eine Stellungnahme ab.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: „Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenanspruch. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums haben Banken und andere Verdächtige die Finanzämter um mehr als fünf Milliarden Euro erleichtert.

Kerninstrument der „Cum-Ex“-Geschäfte sind Leerverkäufe von Aktien. Hier besitzt der Verkäufer der Papiere diese noch gar nicht, sondern muss sie sich erst an der Börse besorgen. Der Käufer wird aber bereits als Inhaber der Papiere eingestuft. Er bekam von seiner Depotbank eine Steuerbescheinigung, um Geld vom Fiskus zurückfordern zu können – auch wenn die Aktien noch einem anderen gehörten, bei dem sich der Leerverkäufer noch eindecken musste. Im konkreten Fall gab es der Staatsanwaltschaft zufolge 61 solcher Geschäfte mit Aktien von Dax-Konzernen.

Bundesweit ermitteln etliche Staatsanwaltschaften, einzelne beteiligte Finanzinstitute haben Geldbußen gezahlt. Steuersünder sollen den Staat nach jüngsten Angaben des Bundesfinanzministeriums insgesamt um mehr als 5 Milliarden Euro betrogen haben.

Unter Juristen gehen allerdings die Meinungen darüber auseinander, ob es sich um illegale Geschäfte handelt. Investoren argumentierten, sie hätten lediglich ein legales Steuerschlupfloch ausgenutzt. Eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung liegt bislang nicht vor. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Im konkreten Fall geht es um Geschäfte in den Jahren 2006 bis 2008, an denen neben Berger fünf ehemalige Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) beteiligt waren. Sie sollen über eine Gesellschaft des Immobilieninvestors Rafael Roth Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben. Den Anklägern zufolge wurde den Angeschuldigten bescheinigt, sie hätten 113,3 Millionen an Steuern und Solidaritätszuschlag abgeführt, obwohl sie diese nie gezahlt hatten. Nach Verrechnungen mit Steuerverbindlichkeiten seien Roths Gesellschaft 106,4 Millionen Euro unrechtmäßig ausgezahlt worden. Der Steuerschaden wurde von der HVB bereits vor Jahren erstattet, für sie ist der Fall damit abgeschlossen.

Ob es tatsächlich zum ersten Strafprozess in Deutschland wegen der umstrittenen Aktiengeschäfte kommt, steht aber noch nicht fest. Das Landgericht Wiesbaden muss über die Zulassung der Anklage noch entscheiden. Das geschieht erst, nachdem sich die Angeschuldigten zu den Vorwürfen geäußert haben. Sie haben dazu bis zum 31. August Zeit, wie das Landgericht Wiesbaden mitteilte. Angesichts der komplexen Materie könnte sich eine Entscheidung hinziehen. Lässt das Landgericht Wiesbaden die Anklage zu, kommt es zu einem Musterverfahren, das am Ende wohl beim Bundesgerichtshof oder sogar beim Bundesverfassungsgericht landen dürfte.

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