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Corona-Folgen: Droht eine Impfpflicht durch die Hintertür?

Lesezeit: 2 min
09.05.2020 21:37  Aktualisiert: 09.05.2020 21:37
Die Bundesbürger sollen künftig den Beweis erbringen müssen, dass sie im Zusammenhang mit ansteckenden Krankheiten entweder immun sind, oder aber geimpft wurden. In der Bevölkerung herrscht totale Verunsicherung.
Corona-Folgen: Droht eine Impfpflicht durch die Hintertür?
Ein Mensch bekommt eine Impfung. (Foto: dpa)
Foto: Owen Humphreys

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Nach dem “Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” des Infektionsschutzgesetzes  sollen die Bundesbürger durch eine sogenannte “Immunitätsdokumentation” belegen können, dass von ihnen keine Infektions-Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Die “Immunitätsdokumentation” gilt künftig nicht mehr nur für das Corona-Virus, sondern auch für alle anderen ansteckenden Krankheiten

In dem “Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” heißt es: “Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der Impfdokumentation (auch zusammen in einem Dokument) die mögliche Grundlage dafür sein, eine entsprechende Immunität nachzuweisen (...) Als vorbeugender Schutz der Bevölkerung vor Influenza und um eine Belastung des Gesundheitssystems zusätzlich durch Influenza für den Fall, dass sich die COVID-19-Pandemie fortsetzt, so niedrig wie möglich zu halten, werden Vorkehrungen für die Versorgung der Versicherten mit saisonalem Grippeimpfstoff für die Grippesaison 2020/2021 getroffen.”

Die “Immunitätsdokumentation” muss in Bezug zur jeweiligen übertragbaren Krankheit folgende Angaben enthalten: “Name der Krankheit, gegen die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft Immunität nachgewiesen ist, 2. Datum der Feststellung der Immunität und nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu erwartende Dauer der Immunität, 3. Grundlage der Feststellung der Immunität, gegebenenfalls mit Angaben zur Testmethode, 4. Name und Anschrift der Person, die die Immunität festgestellt hat sowie 5. die Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Immunität festgestellt hat.”

Der “Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung” kritisiert die geplante “Immunitätsdokumentation”: “Aktuell ist völlig unklar, ob Antikörper gegen SARS-CoV-2, die im Blut von Menschen nachgewiesen werden können, überhaupt eine Immunität und einen Schutz vor erneuter Ansteckung bedeuten. Selbst wenn ein Schutz angenommen wird, ist dessen Dauer nicht bekannt. Es fehlt auch jede belastbare Evidenz, dass diese Antikörper das Risiko, SARS-CoV-2 auf andere Menschen zu übertragen, vermindern. Dass der Schutz vor einer eigenen Erkrankung und der Schutz vor der Ansteckung anderer keinesfalls gleichbedeutend ist, zeigt das Beispiel Keuchhusten nachdrücklich. Die Bedeutung von SARS-CoV-2-Antikörpern für die mögliche Ausbreitung von COVID-19 ist also derzeit wissenschaftlich nicht beurteilbar. Die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht eine „Impf- und Immunitätsdokumentation“ vor. Für eine valide Dokumentation der Immunität zu SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 fehlt – wie oben dargelegt – jede wissenschaftliche Evidenz. Auch lehnen wir es entschieden ab, das (Wieder-)Gewähren jeglicher grundgesetzlich verbriefter Menschenrechte an Impf- oder Immunitätsnachweise zu binden.”

Die Ärzte üben scharfe Kritik an einer direkten oder indirekten Impfpflicht, die von einigen Politikern eingefordert wird: “Solange nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass SARS-CoV-2-Impfstoffe zuverlässig zu dieser Herdenimmunität führen, können sie allenfalls für Risikogruppen empfohlen werden, um einen individuellen Schutz zu ermöglichen. Eine allgemeine Impfempfehlung ist nur zu verantworten, wenn Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung ausreichend untersucht sind, und wenn geklärt ist, wie der bereits natürlich immunisierte Teil der Bevölkerung von der Impfung ausgenommen werden kann. Die Forderung nach einer Impfpflicht, mit der sich einige Politiker bereits an die Öffentlichkeit gewandt haben, halten wir für unethisch, denn sie bricht das Recht auf körperliche Unversehrtheit als verbrieftes Grundrecht. Zusammenfassend entbehrt eine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 jeder Grundlage.”


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