Russlands Außenminister Sergej Lawrow sagte beim Treffen mit seinem deutschen Amtskollegen Heiko Maas in Moskau, dass von Januar 2019 bis Mai 2020 insgesamt 75 Cyberattacken von Deutschland aus auf Einrichtungen in Russland ausgeführt worden sein sollen, so der ORF. Darunter sollen sich 50 staatliche russische Einrichtungen befunden haben.
„Mitteilungen zu all diesen 75 Fällen wurden an die zuständigen deutschen Behörden versandt. Nur in sieben Fällen haben wir eine Antwort erhalten mit einem sehr formalen Charakter. Keine von ihnen enthielt Antworten auf das Wesentliche der gestellten Fragen“, so Lawrow.
Die Bundesregierung hatte sich im Juni auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, Cyber-Sanktionen gegen Russland einzuführen.
Die Initiative der Bundesregierung, Cyber-Sanktionen der EU gegen Russland zu erreichen, sei eine „schlechte Nachricht“ für das russisch-deutsche Verhältnis. Das sagte Vize-Außenminister Wladimir Titow der Agentur Interfax. Solche Sanktionen könnten sich auch auf die internationale Zusammenarbeit in der Informationssicherheit auswirken.
In Moskau werde bedauert, „dass Berlin diesmal als Anstifter und Lokomotive in einer neuen Restriktionsspirale gegen unser Land auftritt“, sagte Titow. Russland seien trotz Aufforderungen bisher keine Beweise vorgelegt worden dafür, dass Bürger des Landes an dem Hackerangriff im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen. Ohne Belege für eine Schuld Russlands seien die Vorwürfe haltlos.
Die Bundesregierung schlug den EU-Staaten Anfang Juni vor, wegen des massiven Hackerangriffs gemeinsam Sanktionen zu verhängen. Die Entscheidung der EU-Staaten steht noch aus. Es wäre das erste Mal, dass das 2017 beschlossene EU-Cybersanktionsregime angewendet wird. Eine sogenannte Cyber Diplomacy Toolbox soll eine diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Aktivitäten ermöglichen. Sie richtet sich nicht gegen ganze Staaten, sondern gegen Personen oder Gruppen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Hacker vom russischen Militärgeheimdienst GRU in den Angriff verwickelt war. Der Generalbundesanwalt erließ am 5. Mai Haftbefehl gegen den russischen Staatsangehörigen Dmitri Badin. Er gilt als „dringend verdächtig, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im April/Mai 2015 verantwortlich zu sein“.
Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros waren mit Spionagesoftware infiziert worden, darunter auch Rechner im Bundestagsbüro von Kanzlerin Angela Merkel. Der Angriff hatte zur Folge, dass das IT-System des Parlaments generalüberholt werden musste. Merkel hatte von „harten Evidenzen“ für eine russische Beteiligung und von einem „ungeheuerlichen“ Vorgang gesprochen.