Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Energiewende-Pläne: Umweltminister Schneider stoppt Entwurf von Reiche
07.05.2026

Im Streit um die Energiewende zeigt sich die Bundesregierung tief gespalten. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) lehnte die Pläne von...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street gibt leicht nach, da sich die Ölpreise erholen
07.05.2026

Geopolitische Unsicherheiten und überraschende Gewinner: Erfahren Sie, welche Faktoren die Märkte aktuell in Atem halten.

DWN
Politik
Politik Friedenssignale aus Teheran: Warum Trump den Iran-Krieg kaum als Sieg verkaufen kann
07.05.2026

Die Märkte setzen auf Entspannung im Iran-Konflikt, doch Trump steht vor einer politischen Niederlage und die Zukunft der Straße von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rohstoffmärkte unter Druck: Was den Kupferpreis jetzt bewegt
07.05.2026

Der Kupferpreis steht im Zentrum neuer Machtverschiebungen an den Rohstoffmärkten. Wie stark kann KGHM davon profitieren, wenn Geopolitik,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Effizienz-Schock bei DeepL: Kölner KI-Aushängeschild entlässt 250 Mitarbeiter
07.05.2026

Das Kölner Vorzeige-Startup DeepL galt lange als die deutsche Antwort auf das Silicon Valley. Doch trotz technischer Erfolge zieht das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kraftwerksgesetz: Kartellamt warnt vor Einschränkung des Wettbewerbs
07.05.2026

Das Kartellamt äußert massive Kritik am geplanten Kraftwerksgesetz (StromVKG) des Wirtschaftsministeriums. Laut einer aktuellen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Warsteiner Brauerei: Konzern schließt Standorte und bündelt Bierproduktion
07.05.2026

Die Warsteiner Brauerei (Haus Cramer Gruppe) reagiert auf den sinkenden Bierkonsum in Deutschland mit einem drastischen Kapazitätsabbau....

DWN
Technologie
Technologie KI-Gesetz der EU: Neues Verbot für Missbrauch-Deepfakes beschlossen
07.05.2026

Die EU verschärft das KI-Gesetz und verbietet künftig sexualisierte Deepfakes sowie KI-Inhalte, die Kindesmissbrauch darstellen....