Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Wie Twitch, Kick & Co. die Unterhaltungsbranche prägen

Das Bild der Unterhaltungsbranche hat sich dramatisch gewandelt. Dabei wurde aus einer Einbahnstraße eine Autobahn mit unzähligen Spuren...

DWN
Politik
Politik Vor Wirtschaftsforum: Selenskyj lobt Drohnenangriff auf Sankt Petersburg
03.06.2026

Russische Behörden haben ukrainische Angriffe gemeldet: Ukrainische Drohnen trafen auch Energie- und Militäranlagen in St. Petersburg....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft US-Zölle: USA planen neue Zölle – Zwangsarbeit als Begründung
03.06.2026

Die umstrittene Zollpolitik der Trump-Regierung beschäftigt derzeit die Gerichte. Jetzt wird ein neues Argument für neue, zusätzliche...

DWN
Politik
Politik Weltbekannter Professor sieht gefährliche Veränderung bei Trump
03.06.2026

Francis Fukuyama sieht Trump politisch geschwächt, aber gerade deshalb gefährlich. Für Dänemark und Grönland könnte die nächste...

DWN
Technologie
Technologie Dokumentenanalyse mit KI: Was Unternehmen jetzt beachten sollten
03.06.2026

KI revolutioniert die Dokumentenanalyse und stellt Unternehmen, Verwaltungen und Beschäftigte vor eine neue Arbeitsteilung. Welche Rolle...

DWN
Politik
Politik Russland-Ölpreisdeckel: Warum der Iran-Krieg Putins Ölgeschäft entlasten könnte
03.06.2026

Die EU wollte Russlands Öleinnahmen kappen, nun bringt ausgerechnet der Iran-Krieg den Preisdeckel ins Wanken. Wenn die Ölpreise weiter...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft OECD warnt: Nahostkonflikt bremst Konjunktur in Deutschland
03.06.2026

Laut OECD-Prognose geraten Konsum und Investitionen durch den Nahostkonflikt weltweit ins Stocken. Was passiert, wenn der Konflikt noch...

DWN
Immobilien
Immobilien Heizungsgesetz: Mehrheit privater Vermieter scheut energetische Sanierungen
03.06.2026

Heizung, Dämmung, Fenster: Die Modernisierung des Immobilienbestands in Deutschland ist ein Schlüssel für die Klimaneutralität in...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deutschlands größte Molkerei wird dänisch : Arla übernimmt Milram
03.06.2026

Milram, Humana und Alete: Deutschlands größte Molkerei wird ins EU-Ausland abgegeben. Das Deutsche Milchkontor (DMK) aus Bremen...