Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmen
Unternehmen Megastörung bei der Deutschen Bahn: Nach Zugfunk-Ausfall läuft die Fehlersuche
24.06.2026

Nach dem bundesweiten Zugfunk-Ausfall suchen IT- und Sicherheitsexperten nach der Ursache. Ein Angriff gilt bisher als unwahrscheinlich. Im...

DWN
Politik
Politik USA: Senat stimmt gegen Trumps eigenmächtige Iran-Kriegsführung
24.06.2026

Der US-Kongress will Trump beim Krieg gegen den Iran Grenzen setzen. Die auch von einigen Republikanern getragene Resolution gilt vor...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Vom Hoffnungsträger zum Problemflieger: Behörde zwingt 16 Airbus A380 zum Check
24.06.2026

Risse an den Tragflächen: 16 Airbus A380 von Emirates und Qantas müssen auf Anordnung der EASA kurzfristig überprüft werden. Fünf...

DWN
Politik
Politik Bundestag: Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat Nebeneinkünfte
24.06.2026

Mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat in der laufenden Legislaturperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte bezogen - neben...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Unternehmer Dräger fordert klare Kante statt Kurswechsel
24.06.2026

Ständige Richtungswechsel schaden nach Ansicht von Unternehmer Stefan Dräger dem Standort Deutschland und untergraben Vertrauen bei...

DWN
Finanzen
Finanzen EU Listing Act entfesselt Europas Kapitalmärkte
24.06.2026

Europa will seine Unternehmen zurück an die Börse locken. Der EU Listing Act verspricht kürzere Prospekte, niedrigere Kosten und mehr...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Chip-Ausverkauf zieht Nasdaq-Titel nach unten
23.06.2026

Erfahren Sie, welche Faktoren die Technologiewerte unter Druck setzen und wo Anleger jetzt noch Chancen sehen.

DWN
Politik
Politik Putin: "Nato bereitet sich auf Krieg mit uns vor"
23.06.2026

Wladimir Putin wirft der Nato offen Kriegsvorbereitungen gegen Russland vor und kritisiert die steigenden Militärausgaben im Westen. Seine...