Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Der wachsende Trend zu flexiblen Konsumausgaben bei deutschen Verbrauchern

Deutsche Haushalte verändern ihr Ausgabeverhalten grundlegend. Wo früher feste Sparpläne und monatliche Budgets den Alltag bestimmten,...

DWN
Technologie
Technologie KI-Wasserzeichen: Claude wird unsichtbar markiert und Unternehmen müssen reagieren
12.08.2026

Claude soll künftig unsichtbare Spuren in Texten und Dateien hinterlassen. Anthropic reagiert damit auf neue Vorgaben des EU AI Act, doch...

DWN
Politik
Politik Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Wagenknecht könnte AfD zur Macht verhelfen
12.08.2026

Knapp vier Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt liegt die AfD in Umfragen weit vorn. Und das BSW kann sich Hoffnung auf den Sprung über...

DWN
Finanzen
Finanzen Neues DAX-Rekordhoch: Warum Anleger Deutschlands Krise ignorieren
12.08.2026

Deutschlands Industrie verliert Arbeitsplätze, Investitionen fehlen und die Konjunktur kommt kaum vom Fleck. Trotzdem jagt der DAX von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland: Arbeitszeit pro Kopf sinkt leicht - Ältere arbeiten mehr
12.08.2026

Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Kopf ist besonders bei Männern und Jüngeren gesunken. Bei Frauen hingegen blieb sie stabil. Woran...

DWN
Politik
Politik Städtetags-Präsident warnt Bundesregierung: "Stimmung in den Rathäusern explosiv"
12.08.2026

Die Kommunen stehen finanziell unter Druck. Die Stimmung in den Rathäusern sei noch nie so schlecht gewesen, heißt es vom Städtetag. Er...

DWN
Technologie
Technologie ChatGPT & Co: Welche Risiken Unternehmen im E-Commerce drohen
12.08.2026

Die Spielregeln im Handel ändern sich radikal: Kunden verlagern ihre Suche in KI-Interfaces, Kaufentscheidungen treffen bald autonome...

DWN
Politik
Politik Geheimdienst-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen mehr Macht
12.08.2026

Die geplante Reform der Geheimdienste soll laut dem CDU-Politiker Henrichmann mehr Befugnisse bringen: Nachrichtendienste sollen künftig...

DWN
Finanzen
Finanzen Tagesgeld-Vergleich (08/2026): Diese Banken bieten die besten Tagesgeld-Zinsen
12.08.2026

Ein Tagesgeld-Konto gilt als sichere und flexible Geldanlage. Doch hinter manchem Spitzenangebot verbergen sich nicht selten Bedingungen,...