Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Immobilien
Immobilien Ruheständler im Osten haben weniger im Portemonnaie
01.09.2026

Im Osten reicht das Einkommen im Ruhestand etwas weniger weit – und Eigentum ist seltener. Besonders bei der Wohnsituation zeigt sich ein...

DWN
Politik
Politik Deutschland entkommt russischem Gas und landet in der nächsten Falle
01.09.2026

Deutschland hat sich vom russischen Pipelinegas gelöst und setzt nun stark auf Flüssiggas. Doch inzwischen kommt ein Großteil des...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Prognose 2029: Wall Street hält 300.000 US-Dollar für den Bitcoin-Kurs für möglich
01.09.2026

Steigende Renditen am Anleihemarkt, hohe Staatsschulden und neue Eingriffe der US-Regierung lassen Anleger wieder nach Alternativen suchen....

DWN
Politik
Politik So blickt das Ausland auf die Wahl in Sachsen-Anhalt: Die AfD erschüttert Deutschland
01.09.2026

Sachsen-Anhalt steht vor einer Wahl, deren Folgen weit über das Bundesland hinausreichen könnten. Eine außergewöhnlich starke AfD, eine...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Ölpreis steigt nach erneuten Feindseligkeiten zwischen USA und Iran
31.08.2026

Geopolitische Spannungen und Zinsängste rütteln die Märkte auf – welche Aktien jetzt dennoch zulegen können.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Google-Suche: EU zwingt den Tech-Giganten Alphabet zum Kurswechsel
31.08.2026

Google lockert in Europa eine umstrittene Regel, die Medien mit kommerziellen Partnerinhalten in der Suche empfindlich treffen konnte. Der...

DWN
Politik
Politik Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt: AfD vor Wahlsieg – welche Regierung ist möglich?
31.08.2026

Die AfD liegt in Sachsen-Anhalt klar vorn, ihr Spitzenkandidat mobilisiert Tausende und setzt auf Emotionen. Während die CDU um Anschluss...

DWN
Technologie
Technologie Hohe Preise, große Hoffnungen: Wie Foldables Smartphone-Innovationen prägen
31.08.2026

Der Smartphone-Markt sucht seit Jahren nach dem nächsten großen Sprung. Samsung glaubt, ihn in faltbaren Geräten und KI gefunden zu...