Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Topökonom verteidigt Warsh: „Er wurde unfair behandelt“
31.08.2026

Der Markt sucht nach Signalen der amerikanischen Notenbank, nachdem Kevin Warsh als neuer Chef die Forward Guidance abgeschafft hat. Nach...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Umfrage: Deutsche Firmen bleiben bei Klimainvestitionen zurückhaltend
31.08.2026

Der klimafreundliche Umbau der deutschen Wirtschaft erfordert erhebliche Investitionen. Eine Ifo-Umfrage zeigt jedoch, dass viele...

DWN
Politik
Politik Schwarzes Meer blockiert: Jetzt rückt Polen als Getreidekorridor auf
31.08.2026

Angriffe auf Schiffe im Schwarzen Meer erhöhen die Nachfrage nach europäischen Agrargütern. In den Häfen herrscht deshalb Hochbetrieb....

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin vererben: Wenn das Testament nicht reicht
31.08.2026

Die Blockchain kennt keinen Erbschein. Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte vererben will, muss auch den Zugriff sichern. Sonst...

DWN
Politik
Politik Rentenreform: Wirtschaftsweise Grimm nimmt Mütterrente ins Visier
31.08.2026

Veronika Grimm erhöht den Druck auf die Bundesregierung: Die Wirtschaftsweise verlangt tiefgreifende Änderungen bei mehreren...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volvo EX60 im Test: Ein schwedischer Triumph
31.08.2026

Der lange erwartete neue Volvo verbindet Ruhe und Vernunft mit technischer Raffinesse und souveränen Reserven. In mehreren Bereichen setzt...

DWN
Politik
Politik EU-Referendum: Island entscheidet sich gegen Brüssel – die Hintergründe
31.08.2026

Am Samstag stimmten die Isländer darüber ab, ob sie bereit sind, die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union wieder...

DWN
Finanzen
Finanzen Zinserwartungen bewegen XRP-Kurs: XRP Ledger verliert beim Stablecoin RLUSD gegen Ethereum
31.08.2026

Der XRP-Kurs zeigt sich nach einer starken August-Rally am Montag volatil. Auf der einen Seite belasten die US-Zinserwartungen den Kurs des...