Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Sorge um Stabilität: Berlin fordert mehr EU-Hilfe für Syrien
18.03.2026

In Deutschland leben auch mehr als ein Jahr nach dem Sturz von Langzeitherrscher Baschar al-Assad noch Hunderttausende Flüchtlinge aus...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Krise in deutscher Autobranche - Rüstungsindustrie als Rettungsanker
18.03.2026

Die Absatzschwäche der Autohersteller trifft viele Zulieferbetriebe in Deutschland. Deswegen sind Alternativen gefragt. Wie die boomende...

DWN
Politik
Politik Rheinland-Pfalz wählt am 22. März: Kopf-an-Kopf-Rennen von SPD und CDU
18.03.2026

Seit 1991 besetzt die SPD in Rheinland-Pfalz durchgehend das Amt des Ministerpräsidenten. SPD und CDU liegen momentan in den Umfragen fast...

DWN
Finanzen
Finanzen Volkswagen T-Roc im Marktcheck: Warum der T-Roc dem Golf Konkurrenz macht
18.03.2026

Der Volkswagen T-Roc steht exemplarisch für den Wandel im Automarkt, in dem kompakte SUVs zunehmend klassische Modelle wie den Golf...

DWN
Panorama
Panorama BER-Warnstreik: Flüge gestrichen – welche Rechte Passagiere jetzt haben
18.03.2026

Der Warnstreik am BER bringt den Flugverkehr in Berlin komplett zum Erliegen. Tausende Reisende stehen vor kurzfristigen Änderungen ihrer...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Google investiert in Batteriespeicher: Neues Rechenzentrum nutzt Langzeitspeicher
18.03.2026

Google investiert in neue Energiespeicher, um den steigenden Strombedarf von Rechenzentren abzusichern, und setzt dabei auf die...

DWN
Politik
Politik Cum-Ex-Skandal: Kronzeuge Steck im DWN-Interview – der Betrug, den Politik und Banken gemeinsam möglich machten
17.03.2026

Zehn Milliarden Euro Schaden, tausende Beschuldigte – und bis heute keine politische Verantwortung. Der Cum-Ex-Kronzeuge und Autor Dr....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Straße von Hormus im Krisenmodus: Globale Lieferketten geraten unter Druck
17.03.2026

Die faktische Blockade der Straße von Hormus bringt zentrale Handelsströme ins Stocken und treibt Energie- sowie Transportkosten weltweit...