Deutschland

E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Unbemerkt von der Öffentlichkeit, hat die Bundesregierung durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
16.08.2020 15:04
Aktualisiert: 16.08.2020 15:04
Lesezeit: 1 min
E-Patientenakte: Merkel hat den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt
11.04.2018, Brandenburg, Meseberg: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekommt vor Beginn der Abschlusspressekonferenz einer Sitzung des Bundeskabinettes Akten gereicht. (Foto: dpa) Foto: Ralf Hirschberger

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtet: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Steigende Ausschüttungen: Diese Dividendenaktien gelten als besonders robust
03.05.2026

Dividendenaktien mit jahrzehntelang steigenden Ausschüttungen gelten als stabiler Baustein für langfristige Anleger. Doch wie sinnvoll...

DWN
Politik
Politik AfD bei 28 Prozent - vor der Union: 76 Prozent mit Bundesregierung unzufrieden
03.05.2026

Bald ein Jahr ist Schwarz-Rot im Amt, doch innerhalb der Bevölkerung herrscht wenig Optimismus für die Zukunft der Koalition. Und was...

DWN
Finanzen
Finanzen Hin und Her macht Taschen leer: Wenn Emotionen den Markt treiben
03.05.2026

Die Börse zittert – nicht wegen Fakten, sondern wegen Stimmungen. Tweets, Schlagzeilen und kurzfristige Impulse treiben Kurse in...

DWN
Finanzen
Finanzen Kunst als alternative Geldanlage: Warum Einsteiger oft klein beginnen müssen
03.05.2026

Der Aufbau einer Sammlung wirkt für viele komplex und exklusiv, doch zunehmend rücken auch erschwingliche Objekte als alternative...

DWN
Finanzen
Finanzen V2G für E-Autos: Wie Fahrzeughalter am Strommarkt verdienen könnten
03.05.2026

E-Autos könnten mit V2G künftig stärker in das Stromnetz eingebunden werden und Besitzern neue Einnahmen ermöglichen. Welche Hürden...

DWN
Politik
Politik Energiepreise: EU erlaubt mehr Staatshilfen für Industrie und Landwirte
03.05.2026

Die Industrie ächzt unter hohen Energiepreisen, Landwirte sorgen sich mit Blick auf Düngemittel. Die EU-Staaten dürfen ihnen deshalb...

DWN
Panorama
Panorama Kultfahrzeuge aus der DDR: Warum Trabant, Wartburg und Simson weiterleben
03.05.2026

Einst ausgemustert, heute begehrt: Fahrzeuge aus der DDR gelten als Kultobjekte mit wachsender Fangemeinde. Doch hinter dem nostalgischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Stagflationsschock: EU warnt vor Finanzkrise durch milliardenschwere Energiepreisbremsen
03.05.2026

Die EU-Kommission warnt vor einer Finanzkrise infolge des Irankriegs. Grund sind die um 60 Prozent gestiegenen Energiepreise und drohende...