Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt die Absicht des Bundesjustizministeriums, Unternehmen in finanziellen Problemen schon bald weitere Möglichkeiten zur Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu geben. Es sei wichtig, dass der Gesetzentwurf (siehe unten) dazu jetzt vorliege, teilte DIHK-Präsident Eric Schweitzer am Dienstag in Berlin mit.
«Gerade in der aktuellen Corona-Krise ist es gut, den durch die Pandemie in Schieflage geratenen Unternehmen eine Alternative zu einem herkömmlichen Insolvenzverfahren zu bieten», meinte Schweitzer. «Wichtig ist, dass das neue Instrument jetzt auch tatsächlich den Unternehmen ab Anfang 2021 zur Verfügung steht», fügte er hinzu.
Nach dem Referentenentwurf, den Ministerin Christine Lambrecht (SPD) am Samstag vorgelegt hatte, sollen Unternehmen, die ihren Gläubigern eine realistische Perspektive aufzeigen könnten, ihr Sanierungskonzept auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Dazu genüge es, eine Mehrheit der Gläubiger davon zu überzeugen.
Der neue Rechtsrahmen ermögliche es Firmen, «belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragsteil der Anpassung oder Beendigung nicht zustimmt, die für die Abwendung einer Insolvenz erforderlich ist».
Schon bisher können Unternehmen, die gute Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebs sehen, bei Gericht ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen. Die Geschäftsleitung bleibt dann im Amt, ihr wird allerdings ein sogenannter Sachwalter zur Seite gestellt.