Unternehmen

Wenn man keine Insolvenz anmelden muss, dann gibt es auch keine Insolvenzwelle

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung wegen der nicht absehbaren negativen Folgen die Pflicht, Insolvenz anzumelden, für alle ausgesetzt. Später wurde dieser Ansatz mit einigen Abänderungen verlängert.
06.02.2021 10:57
Aktualisiert: 06.02.2021 10:57
Lesezeit: 1 min
Wenn man keine Insolvenz anmelden muss, dann gibt es auch keine Insolvenzwelle
Wirtschaftsminister Peter Altmaier. (Foto: dpa) Foto: Tobias Schwarz

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung wegen der nicht absehbaren negativen Folgen die Pflicht, Insolvenz anzumelden, für alle ausgesetzt. Wer zahlungsunfähig ist, muss seit Oktober wieder den Gang zum Gericht antreten. Für überschuldete Firmen gilt das seit Jahresanfang. Ausnahmen gibt es nur für jene, die bisher vergeblich auf Corona-Hilfen warten. Auch weitere Hilfsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Darlehen und finanzielle Hilfen für auf staatliche Verordnung geschlossene Betriebe sollen eine Pleitewelle verhindern. Bisherigen Erhebungen zufolge ging der Plan auf. So schätzte die Wirtschaftsauskunftei Creditreform Anfang Dezember, dass 2020 rund 16.300 Betriebe pleite gehen. Das wären 13,4 Prozent weniger als 2019. „Die relativ kurze Frist der Aussetzung allein für den Monat Januar 2021 beruhte auf der recht optimistischen Annahme, dass durch den Lockdown Ende 2020 zu Beginn des neuen Jahres wieder ein verhältnismäßig normales Leben ohne größere Beeinträchtigungen für die Wirtschaft geführt werden kann. Da dies nicht eingetreten ist, hat der Bundesrat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach obigem Muster nun bis Ende April 2021 verlängert. Allerdings gilt dies nur für Firmen, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember Antrag auf Corona-Hilfen gestellt haben und die Insolvenzreife mit den Zahlungen abwenden können“, berichtet „Springer Professional“.

In der Vergangenheit sei oft nicht genau genug erklärt worden, für wen die gelockerten Meldepflichten noch gelten, kritisierten beide Branchenvertreter. „Bisher war die Kommunikation schlecht“, sagte Niering. „Der Bundestag und das Justizministerium haben zunächst nicht klar gemacht, dass es sich um Ausnahmen für einen begrenzten Kreis von Betroffenen handelt, das hat sich jetzt geändert.“ Ein Mittelständler schaue nicht auf das Insolvenzrecht, sondern die staatlichen Hilfen und werde eine Insolvenz immer hinauszögern.

Die Ausnahme von der strengen Antragspflicht gelte von Februar bis Ende April nur noch für die wenigsten Betriebe, betonte Sanierungsexperte Flöther, „nämlich nur für solche Unternehmen, die allein deshalb insolvent sind, weil sie die beantragten November- oder Dezemberhilfen noch nicht erhalten haben, und die durch die Hilfen wahrscheinlich überlebensfähig sind“.

Der Staat sollte mehr einen Fokus darauf legen, was Unternehmen jetzt helfe, sich neu aufzustellen, forderten die beiden Verbandsvertreter. „Wer schläft, verändert sich nicht“, sagte Niering. „Eigentlich müsste man Unternehmen dabei helfen, sich zu verändern.“ Flöther machte einen Vorschlag für konkrete Entlastung: „Was den Corona-geschädigten Unternehmen wirklich helfen würde, wäre eine Lösung, bei der bestehende Verbindlichkeiten, wie etwa Mietschulden, eingefroren und abgeschnitten werden können“, sagte er. Diese Betriebe würde dann lediglich laufende Forderungen zahlen müssen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

 

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wirtschaftliche Eskalation durch Trump-Zölle: Kommt jetzt die Wende für Europa?
22.04.2025

Zwei der einflussreichsten Ökonomen der Welt – Lawrence Summers und Olivier Blanchard – schlagen Alarm: Donald Trumps aggressiver...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Weltwirtschaft: IWF warnt vor Folgen von Trumps Zollpolitik
22.04.2025

Trumps neue Zolloffensive sendet Schockwellen durch die Weltwirtschaft. Der IWF sieht die globale Konjunktur in der Krise und senkt seine...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Der Preis der Führungsdiplomatie: Zwischen Beziehung und Ergebnis
22.04.2025

Harmonie und Klarheit: Warum effektive Führung mehr verlangt als nur gutes Zuhören – und wie man den Spagat meistert.

DWN
Panorama
Panorama Wie lange können wir noch mit Bargeld zahlen?
22.04.2025

Trotz digitaler Bezahlmöglichkeiten will eine klare Mehrheit der Deutschen am Bargeld festhalten. Die Bundesbank teilt diese Haltung –...

DWN
Finanzen
Finanzen Wie der Dollar seinen Thron verliert – Das Ende einer Ära hat begonnen
22.04.2025

Die Weltordnung bröckelt – auch auf den Währungsmärkten. Der Dollar, lange Zeit unangefochtener „König“ unter den...

DWN
Panorama
Panorama Einbruchschutz: So sichern Sie Ihr Zuhause wirksam
22.04.2025

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland steigt wieder, bleibt aber unter dem Vor-Pandemie-Niveau. Die meisten Täter geben nach...

DWN
Finanzen
Finanzen Gold erreicht erstmals 3.500 Dollar
22.04.2025

Ein turbulenter Präsident, ein unter Druck stehender Notenbankchef – und Anleger, die das Vertrauen verlieren. Während Donald Trump...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Attacke auf Fed: Wenn Trump Powell unter Druck setzt, drohen wirtschaftliche Turbulenzen
22.04.2025

Am Gründonnerstag senkte die Europäische Zentralbank (EZB) erneut die Leitzinsen – ein Schritt, der unter normalen Umständen das...