Wegen der Corona-Krise könnte die Bundestagswahl so teuer werden wie noch nie. Das Bundesinnenministerium veranschlage für die Wahl am 26. September Kosten von insgesamt 107 Millionen Euro, berichtete die „Saarbrücker Zeitung“. Als einen der Gründe nannte das Ministerium, dass wegen der Pandemie deutlich mehr Briefwähler erwartet werden. Damit lägen die Kosten erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik über der Marke von 100 Millionen. Die Wahl 2017 schlug mit 92 Millionen Euro zu Buche. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte der Zeitung, man rechne mit einem erhöhten Anteil von Briefwählern, denn es sei nicht auszuschließen, dass die Wahl „noch unter Beeinträchtigungen durch die Covid-19-Pandemie“ stattfinden werde. Mehr Briefwähler bedeuteten zugleich höhere Kosten, da der Bund die kostenlose Beförderung von Wahlbriefen finanziere. Auch die Versendung der Wahlbenachrichtigungen sei teurer geworden.
„Nach geltender Rechtslage muss es Wahllokale geben“, hielt Ministeriumssprecher Steve Alter fest. Sollte eine Bundestagswahl - etwa wegen einer Pandemie - ausschließlich als Briefwahl geplant werden, müsste dafür erst eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen werden. Im Bundesinnenministerium sei zu solchen Bestrebungen im Moment jedoch nichts bekannt. Vor vier Jahren lag der Anteil der Briefwähler bundesweit bei 28,6 Prozent. Dieses Mal wird erwartet, dass ein deutlich höherer Anteil der Wähler auf den Gang ins Wahllokal verzichtet und lieber aus der Ferne die Stimme abgibt. Ein Sprecher des Bundeswahlleiters sagte der Zeitung, wegen Corona könnten auch zusätzliche Wahlhelfer fällig werden. Das würde dann zu Mehrausgaben bei den sogenannten Erfrischungsgeldern führen. Wer im Wahllokal mitarbeitet, bekommt zwischen 25 und 35 Euro.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts werden am 26. September im Bundesgebiet etwa 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Darunter sind etwa 2,8 Millionen, die zum ersten Mal ihre Stimme abgeben können. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bundestag alle vier Jahre gewählt wird. Die Hälfte der Kosten der Wahl wird den Ländern vom Bund erstattet.
Die Tagesschau berichtet: „Jedoch ist bei der Briefwahl nicht nachvollziehbar, ob der Wähler seine Stimme selbst abgegeben hat und dabei unbeobachtet und unbeeinflusst war - ob er also möglicherweise eingeschüchtert oder bestochen wurde.“
Die Tagesschau führt dabei zwei Beispiele an: „So kam es bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück zu Manipulationen. In einem Stadtteil mit vielen Einwanderern hatten vier Politiker der Linkspartei Wähler mit geringen Deutschkenntnissen dazu gebracht, Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Politiker füllten die Stimmzettel teils selbst aus und fälschten auch Unterschriften. Sie wurden zwei Jahre später zu Bewährungsstrafen zwischen 1,5 und sieben Jahren verurteilt. Einen weiteren Fall gab es bei Kommunalwahlen 2014 im sachsen-anhaltinischen Stendal. Dort wurden Briefwahlunterlagen gefälscht und ebenfalls Wahlzettel von Dritten ausgefüllt. Doch auch dieser Betrug flog auf. Ein CDU-Stadtrat wurde zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt.“
„Die Briefwahl bietet vielfältigste Betrugsmöglichkeiten“, zitiert die NOZ Manfred Güllner, Leiter des renommierten Meinungsforschungsinstituts Forsa.
Die Welt berichtete 2015 über den Verdacht von 50 gefälschten Briefwahlstimmen bei der Bügerschaftswahl in Hamburg. „Wurde bei der Bürgerschaftswahl getrickst? Ein Grünen- sowie ein CDU-Kandidat haben bei der Briefwahl im Februar in zwei Hamburger Bezirken deutlich mehr Stimmen per Brief als per Urnenwahl erhalten“, so das Blatt.
Die Volksstimme berichtete 2015 über Manipulationen bei Briefwahlvollmachten.